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Für den Wiederaufbau des Campingplatzes ist eine Baugenehmigung erforderlich

Camping
Ein Schild weist den Weg zu einem Campingplatz.

Betreiber benötigen Baugenehmigungen für den Wiederaufbau von beim Hochwasser 2021 zerstörten Campingplätzen an der Ahr. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag entschieden. Der Betreiber will den Campingplatz ohne Beantragung einer Baugenehmigung umbauen und hat Klage gegen den Landkreis eingereicht.

Der Campingplatz sei bei den tödlichen Überschwemmungen im Jahr 2021 „völlig zerstört“ worden, heißt es in der Erklärung. Der gesamte Mutterboden des Campingplatzes wurde weggeschwemmt und zwei Firmengebäude wurden schwer beschädigt.

Laut Verwaltungsgericht handelte es sich bei dem Projekt des Betreibers nicht um eine bloße Sanierung, sondern um einen Neubau. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Aufgrund der Beschädigung des Lagergeländes sind derzeit keine Schutzmaßnahmen vorhanden. Gegen das Urteil kann ab Ende August noch Berufung eingelegt werden.

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