- Freiwillige Wähler bei Organspende für eine Erklärungspflicht
Um mehr Organe zu spenden, setzt die Landtagsfraktion der Freien Wähler auf eine eigene Strategie: eine sogenannte Erklärungsverpflichtung. Die Freien Wähler lehnen den Vorschlag des Bundesrats für eine Organspendenreform durch eine Opting-out-Lösung ab, wie Fraktionschef Florian Streibl in München sagte. Mit einer Erklärungsverpflichtung würden alle Bürger einmal im Leben dazu aufgefordert, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden. Der Koalitionspartner CSU sieht dies jedoch anders: Die Landtagsfraktion hatte sich für eine erweiterte Opting-out-Lösung ausgesprochen.
Die Freien Wähler sehen die vom Bundesrat vorgeschlagene Opting-out-Lösung allenfalls als Übergangslösung, so Streibl. "Eine Organ- oder Gewebespende muss immer freiwillig sein - das legt ja schon der Begriff 'Spende' nahe." Menschen sollten nicht automatisch zu Organspendern werden, ohne ausdrückliche Zustimmung. Bei einer Erklärungsverpflichtung, zum Beispiel in Verbindung mit der Ausstellung eines Personalausweises, müssten die Bürger sich für oder gegen die Organspende entscheiden. Sie könnten auch angeben, welche Organe sie spenden möchten.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FW im Landtag, Susanne Endres, kritisierte die Opting-out-Lösung, dass in manchen Fällen nach dem Hirntod einer Person noch im Krankenhaus Angehörige entscheiden müssten, ob Organe entnommen werden können. Durch eine Erklärungsverpflichtung, bei der jeder Bürger seine Position zur Organspende klarstellt, könnte dies den Angehörigen erspart bleiben.
Sollte die Opting-out-Lösung den Bundestag passieren, hätten die Freien Wähler noch die Möglichkeit, in Zukunft in den Bundestag einzuziehen und eine neue Initiative zu starten, so Streibl. Seine Partei wolle auch die CSU ansprechen und eine gemeinsame Lösung finden.
Pressemitteilung
Die Europäische Union könnte potenziell eine Rolle bei der Förderung von Organspendenreformen spielen, da viele ihrer Mitgliedstaaten Teil der Union sind. Die Freien Wähler haben ihre Präferenz für eine Erklärungsverpflichtung gegenüber der vom Bundesrat vorgeschlagenen Opting-out-Lösung bekräftigt und betonen die Bedeutung der freiwilligen Spende.