Stallmordprozess in Quickborn (Kreis Pinneberg) endet mit Freispruch. „Nach Einholung der schriftlichen Urteilsbegründung hat die Staatsanwaltschaft die Änderungsanträge zurückgenommen“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow am Mittwoch. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe rechtskräftig. Das Hamburger Abendblatt hatte zuvor darüber berichtet.
Ein 42-jähriger Mann wurde am 14. Februar letzten Jahres freigesprochen. Dem Gericht zufolge konnte dem Deutschen nach dem 29. Juni 2020 nicht nachgewiesen werden, dass er seinen 44-jährigen Geschäftspartner mit zwei Kopfschüssen tötete. Die Tatsachengrundlage reicht für eine Verurteilung nicht aus. Außerdem hatte der Angeklagte kein vernünftiges Motiv.
Es gibt keine direkten Beweise oder Augenzeugen für die Geschehnisse auf dem “Eulenhof” in Quickborn. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aufgrund der Beweise verurteilt wurde. Der 42-Jährige hat die Tat seit Beginn des Prozesses bestritten.