Das Bundesgericht hob den Freispruch des Landgerichts Aachen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung auf. Der Fall muss nun erneut vor dem Bezirksgericht verhandelt werden und es ist ein neues psychologisches Gutachten erforderlich. Ein Bundesrichter kritisierte das erstinstanzliche Gutachten wegen methodischer Mängel.
Im Jahr 2019 sollen vier junge Männer ein damals 19-jähriges Mädchen im Aachener Universitätsviertel vergewaltigt haben. Der Angeklagte war zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt. Der BGH stellte fest, dass selbst wenn das mutmaßliche Opfer einmal gelogen hat und bei ihm eine Borderline-Störung diagnostiziert wurde, dies nicht bedeutete, dass ihre Aussagen insgesamt falsch waren.
Der Vorfall wurde von einigen Angeklagten wie folgt beschrieben: „Einige Menschen wurden mit Handykameras gefilmt, um einvernehmlichen Gruppensex zu beschreiben.“ Das Gericht sagte, die Aufnahmen zeigten, dass die Frau weder Widerstand leistete noch Einwände erhob. Die Überprüfung des Bezirksgerichts der angeblichen Viktimisierung Es bestehen große Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Menschen.