- Freigesprochen wegen Mordes an einem Rocker mit zerstückeltem Körper
Der Prozess wegen eines Mordes im Umfeld der Biker-Gang-Szene endete nach mehr als zwei Jahren am Landgericht Duisburg mit Freisprüchen. Das Gericht entschied, dass die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, da der Hauptbelastungszeuge zwei Wochen zuvor wichtige Teile seiner Aussage zurückgezogen hatte.
Der im Januar 2014 innerhalb der Hells Angels-Gang begangene crime hatte aufgrund seiner Brutalität Aufsehen erregt. Das Opfer, ein mutmaßlicher Verräter innerhalb der Gang, wurde durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet. Die Leiche wurde zerlegt, in Fässer gepackt, mit Beton bedeckt und in Gewässern versenkt. Spaziergänger entdeckten einen tätowierten Arm des Toten in der Ruhr bei Duisburg.
Zwei Hells Angels-Mitglieder standen vor Gericht: ein 37-Jähriger, dem vorgeworfen wurde, dem Schützen die Waffe gereicht zu haben, und ein 45-Jähriger, von dem die Staatsanwaltschaft glaubte, dass er die Leiche nach der Tat mit einer Säge zerlegt hatte. Der tatsächliche Schütze war ins Ausland geflohen und soll dort verstorben sein.
Der langwierige Prozess stützte sich stark auf die Aussage des Hauptbelastungszeugen, der hauptsächlich den 37-Jährigen belastete. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn wegen gemeinschaftlichen Mordes. Für den 45-Jährigen beantragte sie eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen versuchten Strafvereitelung.
Die Verteidigung kritisierte den Hauptbelastungszeugen in ihren Schlussplädoyers und verwies auf Widersprüche in seiner Aussage. Details wie das Betonieren der Leichenteile oder die Entsorgung des Anhängers, an dem der crime begangen wurde, stimmten oft nicht mit den objektiv festgestellten Fakten überein. Zudem hatte der Zeuge erhebliche Mengen an Drogen konsumiert.
Die Gründe für das Zurückziehen der Aussage des Hauptbelastungszeugen konnten während des Prozesses nicht geklärt werden. Ein Polizeibeamter hatte zu Beginn des Prozesses angegeben, von einer großen Geldsumme gehört zu haben, die dem Zeugen aus "Biker-Kreisen" gezahlt worden sei, doch dies blieb Hörensagen.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Freispruch nicht allein auf das Zurückziehen der Aussage des Hauptbelastungszeugen zurückzuführen sei. Bereits zuvor hatte die Aussage des stark vorbestraften und drogenabhängigen Zeugen Zweifel geweckt, da sie inkonsistent war.
Der Fall des zurückgenommenen Zeugnisses des Hauptbelastungszeugen wurde daraufhin vor dem Gericht erster Instanz verhandelt. Der 37-Jährige und der 45-Jährige, die initially schwerwiegende Vorwürfe gegen sich hatten, waren nun aufgrund der Entscheidung des Gerichts von den Vorwürfen freigesprochen.