Freigelassener Mann soll Frau vergewaltigt haben: Durchsuchung läuft
In Berlin wird weiterhin nach einem 25-jährigen Mann gesucht, nachdem am nächsten Tag eine ältere Frau angegriffen und vergewaltigt wurde. In beiden Fällen werde nach dem Mann gesucht, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, dass sie ihre Ermittlungen zu den Vorwürfen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung einer Spezialeinheit für Sexualverbrechen übertragen werde. Auch die Herangehensweise des Staatsanwalts an den Fall sollte genau unter die Lupe genommen werden. Die Polizei hatte den 25-Jährigen nach der ersten von zwei Straftaten festgenommen, der Tatverdächtige wurde jedoch später wieder freigelassen.
„Ob und inwieweit die Staatsanwaltschaft fahrlässig gehandelt hat, lässt sich in diesem Zusammenhang noch nicht abschließend beurteilen, wird aber selbstverständlich überprüft“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der 25-Jährige sei zunächst verdächtigt worden, den älteren Mann plötzlich in seiner Wohnung in Moabit angegriffen zu haben, teilte die Polizei am Samstag mit. Er soll am Freitagnachmittag an der Tür geklingelt, die Frau in die Wohnung gedrängt, sie in den Schwitzkasten genommen und erdrosselt haben. Angehörige der Mitbewohnerin seien zur Hilfe geeilt und hätten die Frau gerettet, heißt es in dem Bericht. Der 25-Jährige soll einem Passanten eine Flasche Gin gestohlen haben, der sie später auf der Flucht an sich nahm. Im darauffolgenden Einsatz nahm die Polizei den 25-Jährigen trotz seines Widerstands fest.
Die Staatsanwaltschaft erklärte am Montag, die Polizei habe daraufhin telefonisch empfohlen, den Verdächtigen herauszunehmen, um einen Haftbefehl zu erwirken. Weiter: „Dieser Punkt wurde von der Bereitschaftsstaatsanwältin zurückgewiesen: Unter der Annahme, dass die Identifizierung nicht sicher genug sei, sei sie davon ausgegangen, dass der dringende Tatverdacht für die Ausstellung eines Haftbefehls nicht gegeben sei.“ Nach Einschätzung des Ersatzstaatsanwalts nach dem Angriff Zu dem 78-jährigen Mann gab es keine Hinweise darauf, dass er weitere Straftaten begangen hat oder geflohen ist. Er wurde daher freigelassen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kehrte der 25-Jährige jedoch am Samstag an seine Heimatadresse zurück, wo er einen 23-Jährigen vergewaltigte. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, soll er den Bewohner eines Flüchtlingsheims in Lichtefeld an der Tür überwältigt, die Tür verschlossen und die Tat begangen haben. Der Verdächtige flüchtete, nachdem andere Bewohner der Wohnung das Zimmer des Opfers betreten hatten, das um Hilfe rief.
Die Staatsanwaltschaft erklärte außerdem, dass ein Untersuchungshaftbefehl immer einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraussetze. Ihr Zweck besteht darin, den Ablauf eines Strafverfahrens zu ermöglichen, beispielsweise um die Flucht des Angeklagten zu verhindern. „Unabhängig davon, ob ein dringender Strafverdacht vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft im Einzelfall eine Prognose darüber abgeben, ob ein solcher Haftgrund vorliegt.“ Dies verneinte der diensthabende Staatsanwalt.
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Quelle: www.dpa.com