Nach einem aufsehenerregenden Urteil zum Anwohnerparken will die Stadt Freiburg in den kommenden Wochen entscheiden, wie es weitergeht und wie hoch die künftigen Kosten sein werden. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sei nun öffentlich geworden, teilte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage mit.
Ein Leipziger Gericht hob im Juni bisherige Gebührenregelungen auf. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung senkte die Schwarzwaldmetropole die Kosten für neue Parkgenehmigungen deutlich. Vor der geplanten Neuregelung soll eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr erhoben werden, zuvor lag der Durchschnitt bei rund 360 Euro pro Fahrzeug. Die alten Regelungen waren je nach Fahrzeuglänge gestaffelt – teilweise bis zu 480 €.
Gegen die Grundgebühr von 360 Euro äußerte der Bundesverwaltungsrichter nach bisherigen Angaben keine Bedenken. Es gibt jedoch drei Gründe für die schlechten Ergebnisse. Erstens sollte die Stadt eher gesetzliche Regelungen als Verordnungen erlassen. Zweitens beinhalten diese Bestimmungen Rabatte aus sozialen Gründen. Drittens sei die Erhöhung der Gebühren für Fahrzeuge unterschiedlicher Länge, wie das Gericht feststellte, zu hoch gewesen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin teilte mit, dass Parkgebühren für Anwohner in Höhe von 360 Euro pro Jahr zulässig und angemessen seien. Die Urteilsgründe machen dies deutlich. „Wir fordern alle deutschen Städte auf, die lächerlichen Subventionen für den privaten Pkw zu stoppen“, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in einer Erklärung. „Die Gebühreneinnahmen müssen für Busse und Bahnen sowie für Rad- und Fußgängerwege verwendet werden.“ Menschlich.