Stuttgarts Langer Hof - Frau wird wegen eines geplanten Amoklaufs zu einer Haftstrafe verurteilt: Kritik an erhaltener Strafe
Eine Frau hatte eine tiefe Hassliebe gegenüber den Behörden und hielt sie in Verachtung, was dazu führte, dass sie Angriffe auf zwei öffentliche Gebäude in Fellbach und Waiblingen planten. Sie hatte sogar Waffen erworben, um dies zu tun. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Stuttgart sie zu dieser Straftat und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Frau hatte auch eine vorherige Verurteilung für die Belästigung einer 86-jährigen Frau, wie das Amtsgericht Waiblingen berichtete.
Der Richter erklärte, um ihre Handlungen zu verstehen, müsse man sich in ihr Leben vertiefen. Unter dem Druck ihres alkoholischen Vaters, dem Spott an der Schule, fehlender Berufsausbildung und fehlender sozialer Kontakte spielte alles eine Rolle. Aus ihren Tagebüchern geht hervor, dass sie Rache an staatlichen Institutionen suchte und dies als "Judgment Day" oder "X-Day" bezeichnete. Sie fühlte sich von ihnen herabgewürdigt und hatte von einem Mitarbeiter des Fellbacher Rathauses abgewiesen.
In ihrem Heim sammelte sie eine Waffenausstattung, darunter Schwarzpulver, Gaspistolen, Harpunen, Macheten und Messer. Sie plante, das Fellbacher Rathaus und das Waiblinger Amtsgericht mit ihren Waffen und einem gefälschten Termin anzugreifen. Ihre gewalttätigen Gedanken waren in ihren Tagebüchern dokumentiert. Die Angeklagte gestand die Notizen im Gerichtshof zu, indem sie sagte, sie wollte lediglich einen Teil ihres inneren Zorns adressieren und nie die Tat durchführen wollte. Diese Entdeckung wurde während eines Umzugs gemacht: Zwei Stadtangestellte fanden ein Papier.
"Es ist unklar, ob die Verbrechen schließlich eintreten würden", sagte der Richter. "Trotzdem findet das Gericht, dass es echte Absicht gab." Das Urteil ist nicht endgültig. Innerhalb einer Woche kann die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung ein Berufungsverfahren einreichen.
Die Bürgermeisterin Gabriele Zull von Fellbach (parteilos) hat Zweifel an der Strafe. "Das Urteil stellt Implikationen auf, die von allen Beteiligten berücksichtigt werden müssen, insbesondere von den Betroffenen der Gewaltpläne der Täterin", sagte sie. Fellbachs Erwartung des Urteils war deutlich höher, da die geplante Straftat sehr spezifisch war. Die Täterin hat keine Reue für ihren Plan gezeigt. Daher muss Fellbach in seiner Stadtverwaltung und mit der Polizei überlegen, wie man reagieren soll, wenn sie entlassen wird.
Lesen Sie auch:
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- DFB holt Neuer, Groß und Anton für das Spiel gegen die Ukraine zurück.
- Arrangement sorgt für Aufsehen: Rheinmetall wird Geldgeber des BVB