Frau getötet: Mann des Mordes für schuldig befunden
Ein 29-jähriger Mann wurde wegen Mordes an seinem Mitbewohner in einem Flüchtlingslager zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Angaben des 2. Landgerichts München soll der Mann dem 21-Jährigen mindestens viermal mit einem Handbeil in den Schädel geschlagen haben. „Wenn man jemanden heftig mit einer Axt schlägt, liegt eine Tötungsabsicht vor“, hieß es in der Entscheidung des Gerichts vom Dienstag. Obwohl die Ukrainerin am Boden lag, griffen die Jordanier sie mit unbedingtem Zerstörungswillen mehrfach an. Dieses Urteil ist nicht endgültig.
Der Mann traf die Frau in einem Flüchtlingslager in Garmisch-Partenkirchen. Die 21-Jährige lehnte seine Annäherungsversuche wiederholt ab, bevor er sie im November 2022 tödlich verletzte, heißt es im Urteil. Die Jury befand, dass es eine besonders verabscheuungswürdige Tat sei, jemandem das Leben zu nehmen. Der Angeklagte bestritt das Recht des Opfers auf sexuelle Selbstbestimmung.
Laut psychiatrischem Gutachten litt das 29-jährige Opfer an einer Persönlichkeitsstörung. Der Vorsitzende Richter erklärte jedoch, dass dies keinen Einfluss auf seine Schuldhaftigkeit während der Tat habe. Dies begünstigte jedoch den Angeklagten und das Gericht wies die besonders schwere Straftat ab.
Quelle: www.dpa.com