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Frau für schuldig befunden, ihre eigene Tochter und Mutter ermordet zu haben.

Bedauerliche Tat

Die 42-jährige gläubige Christin wurde wegen Totschlags und Mordes auf Verlangen verurteilt. Sie...
Die 42-jährige gläubige Christin wurde wegen Totschlags und Mordes auf Verlangen verurteilt. Sie soll in Berlin-Köpenick ihre Tochter und anschließend ihre 68-jährige Mutter getötet haben.

Frau für schuldig befunden, ihre eigene Tochter und Mutter ermordet zu haben.

In Oktober 2023 fand in Berlin ein schockierendes Ereignis statt: Eine 42-jährige tiefgläubige Frau und ihre Mutter hatten ein Selbstmordpakt geschmiedet. Aber nach der Ermordung ihrer 11-jährigen Tochter und der 68-jährigen Großmutter scheiterten ihre Selbstmordversuche. Jetzt steht sie vor einem Jahrzehnt langen Gefängnisaufenthalt.

Das Gericht verurteilte die 42-jährige Frau zu 8 Jahren und 3 Monaten Haft wegen des Mordes an ihrer Tochter und ihrer Mutter. Das Gericht hatte eindeutig etabliert, dass sie beide Frauen mit dem Messer in die Kehle geschnitten und die Tochter im Herzen gestochen hatte, was zu ihren Todesfällen führte.

Der 71-jährige Vater der Frau wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt, weil er an Mordhilfe schuldig war. Der Plan auf eine mehrgenerationelle Selbsttötung scheint von der Mutter ausging, die eine kodependente Beziehung zur Angeklagten hatte, wie das Gericht feststellte. Die 68-jährige hatte sich das Leben genommen, was ihren Mann und ihre Tochter dazu brachte, dem Plan beizutreten. Die Familie gehörte einer Freikirche an und lebte eine bibelfolgbende und pietistische Art von Leben, wie der Staatsanwalt behauptete. Vor dem grausamen Tat geschehen war die Familie zunehmend von der Gesellschaft abgekoppelt.

Abschiedsbrief der Tochter an ihre Freundin

Die Angeklagte argumentierte, ihre 11-jährige Tochter hätte kein Verlangen nach dem Leben. Der Richter Gregor Herb lehnte diesen Anspruch aber ab, erklärte, es handle sich nur um die Angst der Mutter vor Fremden und der Verfremdung, die ihre Tochter dazu gebracht hätten, solche Gedanken zu haben. Gegenüber konträr war es so, dass die 11-jährige Selbstmord mit ihrer Mutter und ihrer Großmutter gemeinsam begehen wollte, aber nur unter Zwang und aus dem Wunsch, bei ihrer eigenen Mutter zu bleiben.

"Eine Elfjährige kann kein gültiges Einverständnis für ihr eigenes Mordopfer geben", sagte Herb. Die Tochter hatte einem Freund ein Abschiedsbrief geschrieben, in dem sie behauptete, sie gehe ins Himmelreich und werde sie Katzen und tägliche Geschenke bringen. Diese Aussagen wurden berücksichtigt, aber Herb hatte festgestellt, dass sie keinerlei Bedeutung für den Fall hatten. Deshalb hatte das Gericht die Möglichkeit eines Barmherzigkeitsmordes ausgeschlossen.

Gemeinsamer Plan für einen langwierigen Selbstmord

Das Ereignis ereignete sich am 13. Oktober 2023, wie im vereinbarten Plan. Zuerst hatte die 42-jährige Frau die Tochter in ihrem Wohnung die Pulsadern aufgeschnitten und dann ihrer Mutter, die zuvor einen erfolglosen Selbstmordversuch unternommen hatte, geholfen. Das Gericht ordnete dies als Mordauftrag an.

Anschließend hatte die Frau selbst ein Selbstmordversuch unternommen, aber dieser gescheitert war. Auch der Vater hatte sich versucht, sein Leben zu beenden, aber sein Versuch war erfolglos geblieben. Er informierte am nächsten Tag eine andere Tochter über seinen Selbstmordversuch, aber beide seine Frau und seine Enkelin waren bereits verstorben, sodass nur die Frau übrigblieb, obwohl sie durch ihre zahlreichen Selbstmordversuche in kritischem Zustand war.

Sie reduzierte ihre Tochter auf Knochen

Das Gerichtsurteil war härter als die Anklage gefordert hatte. Sie hatte für die Frau eine 4-jährige, 3-monatige Haftstrafe verlangt. Die Frau hatte ihr eigenes Kind schwer verletzt und auf Knochen reduziert, betont der Richter. "Dieses Tun war nichts anderes als unmenschlich". Der Verteidiger der Frau hatte keinen speziellen Appell gemacht.

Das Gericht legte härteres Urteil gegen den Großvater auf. Die Anklage hatte eine 3-jährige Haftstrafe für den 71-jährigen verlangt statt der nun verhängten 6-jährigen Strafe. Der Großvater hatte seine Enkelin durch verschiedene Maßnahmen in den Mord verwickelt, wie Herb feststellte. Aber die Verteidigung hatte für die Freispruch beantragt.

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