Fordern Sie eine Reform der Fristen für Nothilfeleistungen
Rettungsdienste in Baden-Württemberg fordern den Verzicht auf strikte Regeln bei Hilfefristen. Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Arbeiter-Samariter (ASB), der Malteser und der Johanniter betonten am Freitag in Stuttgart, dass strenge Fristen nach den neuen Regelungen des Notdienstgesetzes nicht mehr erforderlich seien. „Unser Ziel ist es, unsere Rettungsdienste auf medizinische Notfälle zu konzentrieren, damit wir noch schneller als bisher vor Ort sein können“, sagt Malteser-Gebietsleiter Klaus Weber. Beispielsweise bei Notfällen mit Herz-Kreislauf-Stillstand müssen die Einsatzkräfte innerhalb von vier Minuten am Unfallort eintreffen. andernfalls besteht Lebensgefahr für den Patienten. „Gleichzeitig haben wir aber auch andere Kategorien, in denen man mehr Zeit freisetzen kann, weil keine ernsthafte Lebensgefahr besteht“, sagte Weber. Zum Beispiel bei einem gebrochenen Arm. Hilfsorganisationen haben gefordert, dass diese Einstufung bei der Neugestaltung der Hilfsfristen berücksichtigt wird. Bisher galt in Baden-Württemberg, dass in 95 % der Notfallsituationen Retter innerhalb von 10 Minuten (höchstens jedoch 15 Minuten) nach Ende des Notrufs beim Patienten eintreffen sollten.
Nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Baden-Württemberg muss dies geschehen und das Land soll das Notdienstgesetz ändern. Im Mai vergangenen Jahres beklagte der VGH, dass die Hilfsfristen im Rettungspaket 2022 ohne Berücksichtigung bisheriger Regelungen und ohne Einbeziehung der Landesparlamente geändert worden seien. Die neue Zeitspanne zwischen dem Ende eines Notrufs und dem Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort beträgt 12 Minuten. Der VGH erklärte diesen Antrag für ungültig.
Nach dem Urteil der vergangenen Woche erhöhte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Druck auf das Land, die neuen Regelungen zügig umzusetzen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, man arbeite intensiv an dem neuen Gesetz. „Das Gesetz steht diesen Monat zur Diskussion im Kabinett vor weiteren Anhörungen und parlamentarischen Beratungen bereit.“
Quelle: www.dpa.com