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Food to go: Kunden können Mehrwegverpackungen anfordern

Mehrwegverpackung
Kunden haben ab dem neuen Jahr ein Anrecht darauf, ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen in einer Mehrwegverpackung zu bekommen.

Künftig haben Kunden Anspruch auf Mitnahme von Speisen und Getränken in Mehrwegverpackungen. Das sagt die sogenannte Mehrparteien-Angebotspflicht, die ab dem 1. Januar 2023 gilt. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz im Mai 2021 verabschiedet. Doch was bedeutet die neue Vorgabe, für wen gilt sie und wie wird sie die Gastronomie verändern? Übersicht:

Was gilt ab dem 1. Januar 2023?

Ab 2023 müssen auch Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, ihre Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Insbesondere Einweg-Plastikverpackungen sollen laut Bundesumweltministerium ersetzt werden. So muss es in Zukunft für alle Größen von Getränken zum Mitnehmen entsprechende Mehrwegbecher geben. Das gleiche Produkt in einer Mehrwegverpackung darf jedoch nicht teurer sein als ein Produkt in einer Einwegverpackung. Es ist jedoch zulässig, Mehrwegverpackungen gegen Pfand herauszugeben, die bei Rückgabe erstattet werden.

Die Einhaltung wird von den nationalen Behörden überprüft. Die Entscheidung über die Übertragung von Aufgaben an Kommunen obliegt den Bundesländern.

Wen betrifft die Änderung?

Alle Befüller müssen der neuen Pflicht nachkommen, Außer-Haus-Verpackungen zusammen mit Speisen oder Getränken an Verbraucher abzugeben: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Catering-Unternehmen. Dies gilt nicht für kleinere Geschäfte wie Imbisse, Nachtlokale und Kioske, in denen bis zu 5 Mitarbeiter arbeiten und die Ladenfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet. Die Gäste dieser Einrichtungen haben jedoch die Möglichkeit, ihre Speisen und Getränke unterwegs in wiederverwendbaren Behältern zu verpacken.

Diese Ausnahme gilt laut Bundesumweltministerium nicht für Filialisten, wie Bahnhofsbäckereien, wenn mehr als 5 Mitarbeiter für das Gesamtunternehmen tätig sind – auch wenn die einzelnen Standorte einen Vertrieb haben Fläche von weniger als 80 Quadratmetern.

Was bedeutet diese Änderung für die Gastronomie?

Gemäß Dehoga Hotel- und Gaststättenverband sind betroffene Betriebe verpflichtet, Gäste darüber zu informieren, dass sie Artikel in Mehrwegverpackungen erhalten können. Dies muss am Point of Sale gut sichtbar sein. Bei der Lieferung müssen diese Informationen beispielsweise auf den Beipackzettel gedruckt werden. Die neuen Pflichten sind laut Verband mit erheblichem Aufwand und Kosten für die Branche verbunden. „Die Vorgabe von Mehrwegbehältern stellt für die meisten Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar“, sagte ein Dehoga-Sprecher. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Wie würde ein System mit wiederverwendbaren Utensilien funktionieren?

Vorweg: Mehrweglösungen können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Betreiber müssen zunächst nur die von ihnen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurücknehmen. Es gibt aber auch Betreiber, die mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammenarbeiten. Diese einheitlichen Systeme ermöglichen es beispielsweise, am Hamburger Hauptbahnhof Kaffee zum Mitnehmen in Mehrwegbechern zu kaufen und in einem Berliner Café zurückzugeben.

Einige Systeme erfordern eine Einzahlung, während andere ein anwendungsbasiertes Registrierungssystem erfordern. Der Anwendungsbereich ist bereits sehr groß und könnte aus Sicht des Umweltministeriums mit Inkrafttreten der Verpflichtung zur Bereitstellung von Mehrwegprodukten noch erweitert werden.

Die Fast-Food-Restaurantkette McDonald’s hat beispielsweise angekündigt, ein eigenes Mehrwegsystem mit Mehrwegverpackung für 2 Euro Pfand pro System anzubieten. Andererseits arbeitet Burger King mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammen, weshalb Kunden an all diesen Ausgabestellen auch Mehrwegbecher zurückgeben können. Nach Angaben des Unternehmens soll jeder Mehrwegbecher im Laufe seiner Lebensdauer bis zu 1.000 Einwegbecher ersetzen können.

Wie viel Abfall erzeugen Lebensmittelverpackungen?

Durch die Mitnahmeverpackung von Speisen und Getränken erzeugen die Bundesbürger laut Verbraucherzentrale Berlin täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll. Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie ergab, dass allein Einweg-Plastikartikel – wie Take-Away-Becher, Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen, Zigarettenkippen – den Kommunen jährlich rund 434 Millionen Euro an Reinigungskosten kosten. Pizzakartons und Aluschalen gehören laut Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nicht dazu.

Für den VKU ist die Wiederverwendungspflicht daher „ein wichtiger Bestandteil der Vermeidung von Littering im öffentlichen Raum und mehr noch der Abfallvermeidung“. Entscheidend ist jedoch, dass sich die Verbraucher bewusst dafür entscheiden. Poollösungen will der Verband auch in Kommunen einsetzen. „Zum Beispiel soll ein Bürger einen Mehrwegbecher überall zurückgeben können, egal wo er ihn gekauft hat“, sagte ein VKU-Sprecher.

Für den Umweltverband BUND ist dies der richtige Schritt. aber nicht weit genug. Er forderte eine ausnahmslose Verpflichtung zur Wiederverwendung, da er befürchte, dass viele Händler weiterhin standardmäßig Einwegverpackungen anbieten würden.

Wann werden Einwegverpackungen vollständig verboten?

Einwegverpackungen, die gegen EU-Recht verstoßen, sind laut Bundesumweltministerium komplett verboten. Ein EU-weites Verbot kommt für einige Produkte, wie zum Beispiel Einweg-Wasserbecher, bisher nicht in Frage, da es derzeit keine grüneren Alternativen gibt. Bestimmte Produkte aus Einwegplastik sind jedoch ab Juli 2021 verboten: Dazu gehören Einwegbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Einwegplastik aus Styropor, Einwegprodukte wie Lebensmittelbehälter. Die Europäische Kommission wird das Verbot 2027 überprüfen. Dies kann zu einer Verlängerung des Verbots führen.

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