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Flugtickets: Weitere Kontroverse über Vorauszahlungspraxis

Abflüge
Der Streit um die Vorauskasse bei Flugtickets dauert an.

Verbraucherschützer bestehen trotz zunehmender Beschwerden gegen Fluggesellschaften weiterhin auf einer Reform der vorausbezahlten Fluggebühren. Bisher waren Kunden es gewohnt, den Flugpreis zum Zeitpunkt der Buchung vollständig zu bezahlen, meist Monate im Voraus. „Die unlautere Praxis der Vorauszahlung von Flugtickets muss sich ändern“, sagte Marion Jungbluth vom Handelsblatt, Reiseexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Experten betonten: „Damit Passagiere nicht das Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft aufgrund von Vorauszahlungen tragen müssen, ist es ein Grund für die Interessenabwägung beider Parteien, bei der Buchung eines Fluges höchstens eine Vorauszahlung zu leisten.“

Verbraucherschützer und eine Koalition aus Landespolitikern wollen solche Vorauszahlungen langfristig abschaffen. Niedersachsen hat einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat gestellt. Flugausfälle gehen fast immer zu Lasten der Passagiere. Die Staaten argumentieren, dass sie im Falle einer Stornierung hart und manchmal mühsam arbeiten müssen, um ihre Rückerstattungen zu erhalten. Hintergrund ist, dass viele Flüge im Sommer aufgrund von Personalmangel gestrichen werden.

Branchenverbände fordern Planungssicherheit

Die Branche weigert sich, Vorschüsse zu streichen. Der Branchenverband BDL argumentiert, dass Fluggesellschaften mit vorab eingeworbenen Mitteln eine höhere Planungssicherheit erreichen und Maschinen optimal nutzen können, was auch gut für das Klima ist. Es wird auch auf international übliche Abrechnungsverfahren verwiesen. Kunden können zudem von Frühbucherrabatten profitieren.

Vzbv-Experte Jungbluth hatte zuvor kritisiert, dass „Passagiere es satt haben, Fluggesellschaften zinslose Kredite angeboten zu bekommen, annullierte Flüge bezahlen zu müssen oder im schlimmsten Fall auf der Strecke bleiben zu müssen auf Konkurs.“ Auf Kosten des Risikos». Bezahlt werde künftig nur noch beim Check-in. Im „Handelsblatt“ fordert sie nun auch den Schutz von Prepaid-Kundengeldern im Falle einer Airline-Pleite: „Die Der Bund muss hier nachjustieren und die Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, zugunsten der Prepaid-Kundengelder eine Insolvenzversicherung abzuschließen“, sagte sie. Flugplanung spielt eine Rolle.“ Deutlich verbesserte Entschädigungsregelungen für Passagiere seien wirksamer. „Entschädigungen für Fluggäste müssen in Zukunft digital, automatisiert und unbürokratisch sein, um wirklich Wirkung zu erzielen. Auch Entschädigungshöhen müssen überprüft und angepasst werden“, sagte Gelbhaar. “

Das bisherige System wurde zuletzt vom Bundesgerichtshof im Jahr 2016 für rechtmäßig erklärt. Die Richter verwiesen auf die EU-Passagierverordnung, die den Verbraucher ausreichend schützt. Ein etwaiger Zinsnachteil, der den Kunden entstehen wird, wird in der Regel von der vorgezogen Preisvorteil bei Buchung.

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