zum Inhalt

Flüchtlingsrat kritisiert Bedingungen in staatlichen Unterkünften

Michael Mommer, (l-r) Birgit Naujoks und Eva van Keuk während einer Pressekonferenz..aussiedlerbote.de
Michael Mommer, (l-r) Birgit Naujoks und Eva van Keuk während einer Pressekonferenz..aussiedlerbote.de

Flüchtlingsrat kritisiert Bedingungen in staatlichen Unterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW und liberale Wohlfahrtsverbände kritisierten die Unterbringungsbedingungen von Flüchtlingen in Landesunterkünften. „Es herrscht Überfüllung, Unruhe und Angst“, sagte Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, am Mittwoch in Düsseldorf. Auch die Zahl der Abgeschobenen aus diesen „Ankunftsorten“ steige.

In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 30.000 Plätze in den 48 Gemeinschaftsunterkünften des Landes belegt. Dabei handelt es sich meist um Großanlagen mit über 400 Sitzplätzen. Die Unterbringung in den Notunterkünften des Landes kann körperlich und psychisch besonders belastend sein und hat bei vielen zu Depressionen geführt.

Nach Angaben des Vereins beherbergte die Mönchengladbacher Erstaufnahmeeinrichtung knapp 1.800 Menschen. Mehr als 900 der 1.300 Menschen, die in der Soest-Notunterkunft in Kastrup-Luxel untergebracht sind.

Manche Menschen leben in Achterzimmern, Kinderbetten und Fluren mit Trennwänden, ohne sicheren Schutz. Eva van Keuk vom Psychosozialen Flüchtlingszentrum in Düsseldorf kritisierte, dass der monatelange Aufenthalt in solchen Unterkünften Schutzsuchende „müde, schwach und krank“ mache.

Die Verbände fordern die Landesregierungen auf, den Flüchtlingen kleinere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, in denen sie nur wenige Wochen bleiben können. Darüber hinaus müssen ihnen angemessene Möglichkeiten zur Einarbeitung, Ausbildung und zum Asylverfahren geboten werden.

Die gesetzliche Höchstdauer für den Aufenthalt in staatlichen Unterkünften beträgt 24 Monate. Eine im Koalitionsvertrag zwischen den schwarzen und grünen Ländern NRW vereinbarte Verkürzung der Unterbringungsfrist auf sechs Monate sei allerdings noch nicht in Sicht, sagte Naujoks.

Nach Angaben des Flüchtlingsministeriums NRW vom August beträgt die typische Aufenthaltsdauer in den Zentralunterkünften und Notunterkünften des Landes drei bis 16 Monate. Im Einzelfall kann diese bis zu 24 Monate betragen.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.dpa.com

Kommentare

Aktuelles