Migration - Flüchtlinge finden Schutz in der Kirchengemeinschaft
Für 75 Menschen aus der Evangelischen Landesgemeinde Mitteldeutschland (EKM) begann in diesem Jahr die kirchliche Notunterkunft. Das sei ein deutlicher Zuwachs, sagt EKM: Bereits im vergangenen Jahr habe die kirchliche Notunterkunft mit der Aufnahme von rund 50 Menschen begonnen. Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Kirchenasyl“ können Flüchtlinge durch das Kirchenasyl vor einer Abschiebung geschützt werden, wenn durch die Abschiebung eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht.
Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es deutliche Zuwächse: Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2023 mit der Gewährung von Kirchenasyl für 38 Personen begonnen, im Vergleich zu 28 im Vorjahr. In Thüringen haben in diesem und im vergangenen Jahr bisher 47 Menschen Kirchenasyl erhalten. 26 Jahre.
Allerdings schwanke die Gesamtzahl der kirchlichen Notunterkünfte im Laufe des Jahres, betonte ein EKM-Sprecher. Derzeit stehen in Thüringen 23 Personen unter besonderem Schutz, darunter fünf Kinder, und in Sachsen-Anhalt 14 Personen, darunter zwei Kinder. Die meisten kommen aus Syrien und Afghanistan. Aber es gibt auch einige aus dem Irak und der Russischen Föderation.
„Mir scheint, dass die Zahl der Kirchenasyle zunimmt, obwohl die Zahl der Anträge deutlich zunimmt“, sagte Petra Albert, Vertreterin von Einwanderung und Interreligiöser Dialog bei EKM. Die Begründung für die Gewährung von Asyl an die Kirche ist über die Jahre hinweg weitgehend unverändert geblieben: „Wir können als Kirche nichts tun, wir müssen eingreifen, wenn Menschen in humanitäre Notlagen geraten.“
Beispielsweise erfasst die Dublin-Verordnung nicht alle humanitären Situationen, insbesondere im Familienbereich. Die Dublin-Verordnung verpflichtet Asylsuchende, sich dort zu registrieren, wo sie erstmals in die EU einreisen. Dieses Land sollte auch für Asylanträge zuständig sein. „Es gibt immer noch Länder, in die Flüchtlinge auf keinen Fall zurück wollen, weil sie dort zusätzlich zu allem, was sie bereits durchgemacht haben, noch neue traumatische Erfahrungen machen müssen“, betonte Abbott.
Im Rahmen des „Kirchlichen Heiligtums“ bestimmen die einzelnen Gemeinden Beginn und Ende der kirchlichen Schirmherrschaft. Denn sie müssen über den gesamten Zeitraum für Betreuung und Unterstützung sorgen.
Ökumenische Commonwealth-Arbeitsgruppe zum Kirchenheiligtum
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Quelle: www.stern.de