Finanzministerium: Die Haushaltsentscheidung wird keine unmittelbaren Konsequenzen haben
Nach Angaben des Hessischen Finanzministeriums wird der Haushaltsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Land haben. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werde nach einer vorläufigen kursorischen Prüfung zu keiner Änderung der bestehenden Rechtslage in Hessen führen, sagte ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage.
Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Mittwoch, als eine 60-Milliarden-Euro-Umschichtung im Bundeshaushalt 2021 für verfassungswidrig und ungültig erklärt wurde. Die Bundesregierung darf Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden. Dies könnte große Auswirkungen auf den sogenannten Klima- und Transitionsfonds haben, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme finanzieren will – unter anderem den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen.
In der Anfrage des Finanzministeriums heißt es, das Urteil gelte bereits für Hessen, nachdem bereits Entscheidungen der hessischen Gerichte vom Oktober 2021 zum Corona-Sonderfonds des Landes getroffen worden seien. Der Hessische Doppelhaushalt 2023/2024 setzt nicht auf Notkreditermächtigungen und verfügt nicht über Sondermittel mit eigenen Kreditermächtigungen.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Bundesregierung und der Notwendigkeit einer Konsolidierung auf Bundesebene bestehen Bedenken, dass die Bundesregierung einen Teil ihrer 60-Milliarden-Euro-Anforderung durch Kürzungen bei Kofinanzierungsprogrammen ausgleichen wird B. landwirtschaftliche Unterstützung. an die Länder weitergegeben. „Insofern könnte sich das Urteil zumindest mittelbar auf die finanzielle Situation Hessens auswirken“, prognostizierte das Ministerium.
Quelle: www.dpa.com