Die Finanzierung für die Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin ist nach Einschätzung der Innenverwaltung gesichert. Im Nachtragshaushalt 2023 wurden für die Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag insgesamt 39 Millionen Euro eingeplant. Davon seien für die Wahl zum Landesparlament im vergangenen Februar 19,8 Millionen ausgegeben worden, sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Thilo Cablitz, der Deutschen Presse-Agentur. Wie hoch die Kosten für die Wiederholung der Bundestagswahl werden, hängt vor allem von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.
Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden muss, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt, weil sie eine Wiederholung nur in einem kleinen Teil der Berliner Wahlbezirke für nicht weitgehend genug hält. Ob das Bundesverfassungsgericht eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für angemessen hält, ist noch offen.
Bei den Kostenberechnungen für die zusätzlichen Mittel im Nachtragshaushalt sei von einer vollständigen Wiederholungswahl ausgegangen worden, vorsorglich auch für die Bundestagswahl, sagte Cablitz. Aktuell habe die Senatsverwaltung für Inneres keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingeplanten Haushaltsmittel nicht ausreichten, so der Sprecher. «Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, wären die Kosten im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben zu finanzieren.»
Hintergrund der Wiederholungswahlen sind die zahlreichen Pannen und Probleme bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021. Dabei kam es unter anderem zu langen Wartezeiten vor Wahllokalen, zum Teil wurden falsche Stimmzettel ausgegeben, Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet.