Jahreswechsel - Feuerwerkskörper sind an Silvester nirgendwo erlaubt
Neujahr Feuerwerk ist für viele Menschen eine Tradition, aber nicht überall erlaubt. Mit einer Allgemeinverfügung reiht sich Reutlingen in die Reihe anderer Städte ein, in denen Böller seit Jahren verboten sind. Böller und Raketen sind an Silvester in der Reutlinger Altstadt verboten.
Oberbürgermeister Thomas Keck reagierte auf den Brand im vergangenen Jahr, indem die Stadt Reutlingen erklärte: „Wir setzen ein klares Zeichen für den Schutz und Erhalt unserer historischen Altstadt. Stadtgebiet.“ Nach Angaben der Stadtregierung wird in der Silvesternacht 2022/2023 Ein Haus in einer engen Gasse in der Altstadt geriet durch „unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern“ in Brand und hatte Auswirkungen auf benachbarte Gebäude.
Verbot zum Schutz historischer Gebäude
Ein Sprecher der Stadt Tübingen sagte auf Anfrage, dass Raketen, Schwärme, Böller und Batterien auch an Silvester in der Tübinger Altstadt nicht erlaubt seien. Um den historischen Stadtkern vor Schäden zu schützen, gilt seit Anfang 2009/2010 ein striktes Feuerwerksverbot. Auslöser des Verbots war ähnlich wie in Reutlingen ein Brand in einem Fachwerkhaus, der Millionenschäden verursachte. Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet.
In Konstanz sagte ein Sprecher, dass Silvesterfeuerwerke in der Altstadt schon seit vielen Jahren nicht mehr erlaubt seien. Die Stadt wies darauf hin, dass außerhalb der Zone nur sichere, in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen.
Stuttgart bietet statt Feuerwerk eine Lichtshow im Zentrum
Auch im Stadtring der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein Feuerwerks- und Böllerverbot geplant. Eine Sprecherin sagte, die zentralen Silvesterfeierlichkeiten würden wieder auf dem Stuttgarter Schlossplatz stattfinden. In Abstimmung mit der Polizei wird eine Verordnung erlassen, die das Abbrennen oder Tragen von Feuerwerkskörpern in der Gegend verbietet. Dies dient nach Angaben des Sprechers dem Schutz der Besucher der Innenstadt und des Schlossplatzes. Es gibt keine Pläne für ein öffentliches Feuerwerk oder eine riesige Lichtshow an der Burgfassade, um das neue Jahr einzuläuten.
Viele Städte verzichten auf kommunale Verbote
Unabhängig von kommunalen Verboten und Beschränkungen gelten für Silvesterfeuerwerk bundesweite Regelungen: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen ist nach dem Sprengstoffgesetz gesetzlich verboten. Besonders feuerempfindliche Gebäude oder Einrichtungen wie Tankstellen.
Über diese nationalen Regelungen hinaus sind in Freiburg, Ulm, Mannheim, Heidelberg und Heilbronn keine Verbote geplant. Ein Freiburger Sprecher sagte, die Stadt könne zum Schutz besonders brandgefährdeter Gebäude einen Bereich mit Feuerwerksverbot einrichten. In Freiburg gibt es kein solches Gebiet. Unter anderem wurde der Münsterplatz in das Bundesverbot einbezogen. „Wie schon im vergangenen Jahr ruft die Stadt die Bürger dazu auf, an den Jahresend- und Neujahrsfeiertagen auf den Einsatz von Raketen und Böllern zu verzichten.“
In Karlsruhe sei das Abfeuern von Böllern auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz nach Landesverordnung verboten, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Auf dem Schlossplatz findet zudem eine feuerwerksfreie Silvesterveranstaltung inklusive DJ und Lasershow statt.
Nach Angaben des Sprechers plant keine der beteiligten Städte, ein zentrales Feuerwerk auszurichten.
Der Kanzler der Stadt Reutlingen und die Sperrzonenplanung der Stadt Tübingen Die Sperrzonenplanung der Stadt Tübingen Bestimmungen des Artikels 1 des Sprengstoffgesetzes Allgemeine Geschäftsordnung von Konstanz
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Quelle: www.stern.de