Haushalt - Fehlende Bundesmittel: Demokratischer Verein Moabit steht vor Problemen
Der Thüringer Demokratieberater von Mobit steht vor finanziellen Schwierigkeiten, da der Bundestag im kommenden Jahr keinen Haushalt für 2024 beschließen wird. Um seine Mitarbeiter ab dem 1. Januar weiter bezahlen zu können, müsse der Trägerverein auf seine Rücklagen zurückgreifen, sagte die Leiterin des Projekts, Romy Arnold, der Deutschen Presse-Agentur. "Vielleicht schaffen wir es bis Mitte März." Selbst wenn es in den kommenden Wochen einen Bundeshaushalt geben sollte, glaubt Mobbitt nicht, dass die Reserven wieder aufgefüllt werden können.
"Das ist ein Riesenaufwand für uns", sagte Arnold. Mobbitt befindet sich noch in einer komfortableren Lage. Sie weiß, dass andere kleinere Demokratieprojekte fast keine nennenswerten Reserven haben und deshalb eigentlich abgeschlossen werden müssen.
Neben den zivilgesellschaftlichen Initiativen berät Mobit die Thüringer Regierung und die Landespolizei im Umgang mit Rechtsextremismus. Nach Angaben von Arnold beschäftigt Mobit derzeit 10 Männer und Frauen. Das Projekt verfügt über ein Jahresbudget von rund 750.000 Euro. Rund 75 Prozent davon finanziert der Bund über Landesmittel, etwa ein Viertel davon kommt aus Thüringen.
Da es derzeit keinen Bundeshaushalt für das Jahr 2024 gibt und das für die Bundesförderung zuständige Bundesfamilienministerium die so genannte Frühstartmaßnahme noch nicht genehmigt hat, gibt es derzeit keine Aussicht auf Bundeszahlungen an Mobit ab dem 1. Januar 2024 - auch nicht rückwirkend, so Arnold.
In Deutschland werden Projekte in der Regel erst dann mit Bundesmitteln gefördert, wenn sie einen entsprechenden Förderbescheid erhalten haben. Beginnen die Arbeiten an einem Projekt früher, verliert der Projektträger zumindest einen Teil seines Anspruchs auf staatliche Unterstützung. Der Zuwendungsempfänger kann jedoch erst dann einen Förderbescheid erhalten, wenn das entsprechende geförderte Projekt vollständig finanziert ist.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur aktuellen Haushaltspolitik des Berliner Verbindungsverbandes, das dazu geführt hat, dass für das nächste Jahr kein Bundeshaushalt zur Verfügung steht, ist das entsprechende Förderprogramm derzeit jedoch nicht gedeckt und wurde eingestellt. Von diesem förderrechtlichen Grundsatz kann in der Regel nur abgewichen werden, wenn der Fördermittelgeber dem potentiellen Fördernehmer den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn gewährt. Dann kann man mit den Arbeiten beginnen und erhält trotzdem die volle Förderung - manchmal auch rückwirkend.
Die Rücklagen, auf die Mobit nun zurückgreifen muss, sind laut Arnold eigentlich für eine mögliche langfristige Regierungsbildung im Freistaat nach den Thüringer Wahlen Ende 2024 gedacht.
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Quelle: www.stern.de