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Fazit: Die Wahlrechtsreform 2020 ist verfassungsgemäß

Das Verfassungsgericht befasst sich nicht nur mit den jüngsten Wahlrechtsreformen zur Verkleinerung des Bundestages. Auch Deutschlands oberstes Gericht muss sich mit bisherigen Reformen auseinandersetzen. Für Berlin ist das Urteil besonders wichtig.

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne für die Bundestagswahl..aussiedlerbote.de
Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne für die Bundestagswahl..aussiedlerbote.de

Fazit: Die Wahlrechtsreform 2020 ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Wahlrechtsreformen der damaligen Großen Koalition im Jahr 2020 für verfassungsgemäß. Damals hatten 216 Abgeordnete der Freien Demokraten, der Grünen und der Linken, allesamt Mitglieder der Opposition, Klage eingereicht, diese jedoch am Mittwoch in Karlsruhe unterlassen (Az. 2 BvF 1/21). Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, sagte, Ihr Antrag sei unbegründet.

Dies ist die Bestimmung zur Sitzverteilung, nach der der aktuelle Bundestag im Jahr 2021 gebildet wurde. Das Urteil ist wichtig für eine geplante Wiederholungswahl in der Bundeshauptstadt, da diese nach den gleichen Regeln wie die Hauptwahl durchgeführt werden muss. Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages wird die Bundestagswahl 2021 aufgrund von Pannen am Wahltag in einigen Berliner Wahlkreisen wiederholt. Auch in Karlsruhe läuft ein Verfahren: Am 19. Dezember will das Bundesverfassungsgericht bekannt geben, in wie vielen Wahlkreisen das gemacht werden muss und ob es für eine Zweitwahl reicht.

Die Wahlrechtsreformen der Großen Koalition 2020 zielen auf eine Verkleinerung des aufgrund anstehender und kompensatorischer Mandate immer größer gewordenen Bundestags ab. Ein Kritikpunkt ist jedoch, dass ab der vierten Mission noch ausstehende Missionen nur noch durch Kompensationsmissionen anderer Parteien ausgeglichen werden können.

Ein schwebendes Mandat liegt dann vor, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr aufgrund des Ergebnisses des zweiten Wahlgangs Sitze zustehen. Durch Ausgleichsmandate an andere Parteien soll sichergestellt werden, dass die Sitzverteilung letztlich dem Stimmenanteil entspricht. König sagte, das angegriffene Gesetz regele vollständig, wie und in welchem ​​Umfang die Zahl der Sitze im Bundestag erhöht werde.

Die derzeit vom Verfassungsgericht diskutierte Fassung des Wahlgesetzes ist veraltet. Das Ampelbündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP hat eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Dies geht über frühere Reformen hinaus und wird von der aktuellen Opposition scharf kritisiert. Ein diesbezügliches Verfahren ist auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Die Regelgröße des Bundestages wurde zunächst auf 598 Abgeordnete festgelegt. Allerdings sind es derzeit 736 Abgeordnete, so viele wie nie zuvor. Grundsätzlich sind sich alle einig, dass Reformen nötig sind. Die einzige Frage, die im Laufe der Jahre diskutiert wurde, war, wie man das macht. Denn jeder möchte Veränderungen auf seine Kosten vermeiden.

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Quelle: www.dpa.com

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