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Fast zwei Jahre Gefängnis für einen Umweltschützer, der an Demonstrationen teilnimmt.

Die Gruppierung 'Letzte Generation' hat durch Straßenblockaden und klebebandbezogene Aktionen Aufsehen erregt. Häufig führen diese Aktionen zu Gerichtsverfahren, und nun liegt in einem solchen Fall ein endgültiges Urteil vor.

Der Angeklagte soll mehreren Verkehrsbehinderungen in Berlin beteiligt gewesen sein, wie die...
Der Angeklagte soll mehreren Verkehrsbehinderungen in Berlin beteiligt gewesen sein, wie die gerichtlichen Feststellungen zeigen.

- Fast zwei Jahre Gefängnis für einen Umweltschützer, der an Demonstrationen teilnimmt.

Nach der Teilnahme an Protestsitzblockaden wurde ein 65-jähriger Aktivist der Umweltgruppe "Letzte Chance" in Berlin zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Senior wurde am Tiergarten Amtsgericht verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Anklagepunkte beinhalteten Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess drehte sich um Straßenblockaden, an denen der Mann beteiligt war, wobei er sich dem Gericht zufolge auch selbst an die Fahrbahn geheftet hatte. Insgesamt wurden 40 Fälle verhandelt.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte demnach über zwei Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch beantragte. Das Gericht wird in Kürze die Gründe für das Urteil bekanntgeben. Der Prozess begann im November 2023.

Zu Beginn des Prozesses bot das Gericht einen Deal an. Dem Mann wurde im Austausch für ein Geständnis ein Jahr auf Bewährung angeboten, doch die Verteidigung lehnte das Angebot ab.

"Letzte Chance" kündigt Berufung an

In einer Erklärung gab "Letzte Chance" bekannt, dass der 65-Jährige gegen das Urteil Berufung einlegen wird. In der Mitteilung wurde kritisiert, dass das Justizsystem Proteste nicht angemessen handhabt und statt die gegensätzlichen Grundrechte im Einklang zu halten, wie es die Verfassung verlangt, "Feindstrafrecht" angewandt wird.

Bereits im vergangenen Juli wurde ein Klimaschützer wegen Farbanschlägen und Straßenblockaden in Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Der 65-jährige Aktivist muss nun aufgrund seiner Protestsitzblockaden eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten absitzen. Trotz des Freispruchsplädoyers der Verteidigung und des abgelehnten Angebots einer Bewährungsstrafe hat "Letzte Chance" angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen und kritisiert die Art und Weise, wie das Justizsystem Proteste behandelt und das "Feindstrafrecht" anwendet.

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