Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat sich für eine Verbesserung des Mutterschutzes für Selbständige ausgesprochen. «Die Gleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten ist nicht einfach. Aber auch Selbständige müssen ohne allzu große Hürden eine Familie gründen können“, sagte der Grünen-Politiker der Zeitung der Funke Mediengruppe. Paus ging nicht näher darauf ein.
Das Mutterschutzgesetz, das Schutzfristen vor und nach der Geburt und Einkommenssicherung bei Beschäftigungsverboten vorsieht, gilt bisher nicht für schwangere und stillende Frauen, die völlig selbstständig arbeiten.
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Seit 2017 können selbstständig erwerbstätige Frauen, die an der privaten Krankentaggeldversicherung teilnehmen, während der Mutterschutzzeit in den Genuss des vereinbarten Krankentaggeldes kommen Wie aus dem Familienportal des Ministeriums ersichtlich, Selbständige die sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse im Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes versichern, erhalten Sie während des Mutterschutzes von den Krankenkassen. Wichtig ist auch der Anspruch auf Krankengeld.