Landgericht Hamburg - Falscher Polizist hat Hunderttausende Euro betrogen: ins Gefängnis
Sie nutzten das Grundvertrauen vieler älterer Menschen in die Polizei aus, gaben sich als falsche Polizisten aus und stahlen in Hamburg große Mengen an Geld und Schmuck von älteren Menschen. Wegen dieser Amtsüberheblichkeit und Amtsüberheblichkeit wurden die beiden Männer vor dem Landgericht Hamburg zu zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass sie sich beim Einsammeln von Wertgegenständen als echte Polizisten ausgaben. Der dritte Angeklagte, der möglicherweise nur als Fahrer gehandelt hat, wurde zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. „Sie sind faktisch Teil dieser Betrugsmaschinerie“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Verurteilung der drei Männer im Alter von 25, 26 und 27 Jahren.
Das Gericht verhandelte drei Fälle aus dem Sommer 2020, in denen zwei ältere Menschen fast 460.000 Euro an Schmuck und Geld sowie EC-Karten mit PIN-Nummern an Betrüger und Mitverschwörer übergeben hatten. In einem Fall wurde ein mit Schmuck gefüllter Leinenbeutel übergeben, in einem anderen Fall wurde ein Umschlag mit einer EC-Karte von einem Balkon geworfen. Zusammen mit den Worten „Einen schönen Tag noch!“ Ein falscher Polizist gab sich am Telefon als „Herr Fröhlich“ aus.
Die Betrugsmasche vor der Übergabe ist immer ähnlich: In einem Telefonat – angeblich von der Polizei, tatsächlich aber von einer gefälschten Telefonnummer in der Türkei – wird den nachfolgenden Opfern mitgeteilt, dass ihre Namen und Adressen alle auf der Telefonnummer stehen. Nennen Sie eine rumänische Diebesbande. Es geht ihnen um Schmuck und Geld, und sie alle sollen den alten Mann so schnell wie möglich an einen sicheren Ort bringen. Am besten wenden Sie sich direkt an die Polizei, es kann sofort jemand kommen.
Die sogenannten Wildschweine hätten solche Beteuerungen am Telefon so glaubhaft gemacht, dass „alle drei Geschädigten getäuscht wurden“, so der Vorsitzende Richter weiter. „Auch ältere Menschen, die Vertrauen und Vertrauen in die Behörden haben, werden speziell ausgewählt.“
Die drei Angeklagten selbst riefen weder das Opfer an noch waren sie für die Logistik zwischen der Person, die hinter dem Angriff stand, und dem Wildschwein verantwortlich. Aber sie wissen definitiv, was sie tun. „Auch wenn sie austauschbar sind. Sie sind keine Zahnräder, sie sind lebenswichtig“, fuhr der Richter zu den Männern fort und verwies auf Entscheidungen in ähnlichen Fällen.
Konkrete Fälle im Sommer 2020: Im Juli hinterließ ein 82-jähriger Mann nach einem Anruf von „Beamter Weber“ freundlicherweise einen Umschlag an seiner Tür und überreichte ihm 47.000 Euro. Er wurde von einem der Angeklagten abgeholt. Im August gab eine 79-jährige Frau Betrügern ihre EC-Karte und forderte einen Angeklagten auf, sie zur Bank zu fahren und dort „zur Sicherheit“ ihr Schließfach zu leeren. Sie übergab Schmuck und Bargeld im Wert von rund 70.000 Euro. Zudem wurden mit ihrer EC-Karte 2.000 Euro abgebucht.
„Die Beteiligung an der Tat war wirklich ungewöhnlich, Sie haben viel getan“, sagte sie zu dem 27-jährigen Angeklagten, der die Frau fuhr. „Ich vertraue darauf, dass Sie Polizistin waren und alles in Ordnung war.“ „Es hat eine andere Qualität. Das muss man erst einmal durchgehen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Im dritten Fall im August erbeuteten die Betrüger zunächst einen Leinenbeutel mit Schmuck im Wert von 45.000 Euro und eine EC-Karte. Darüber hinaus wurde die 65-jährige Frau in den folgenden Tagen telefonisch weitervernommen und übergab schließlich 285.000 Euro an die Mitarbeiter des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten bis zwei Jahren, wobei ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verteidigung beantragte Bewährungsstrafen für alle drei Angeklagten.
Dass der Beklagte gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug begangen habe, sei nicht nachgewiesen. Vor der Urteilsverkündung hatten alle Angeklagten Schadensersatz in Höhe von 12.000 bis 25.000 Euro gezahlt. Der Richter sagte, dies habe eine erhebliche mildernde Wirkung auf die Strafe gehabt. Darüber hinaus wurde angeordnet, der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 1.800 bis 34.000 Euro zur Deckung des Schadens zu berechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Besonders bitter: In zwei Fällen waren Senioren tatsächlich misstrauisch, konnten aber von den Anrufern leicht überzeugt werden. Eines der Opfer hatte wirklich Pech: Nachdem er den Betrugsanruf erhalten hatte, roch er Grillgeruch und wählte sofort die Notrufnummer 110. Der vorherige Anruf wurde jedoch nicht unterbrochen und der Betrüger konnte sich direkt vom „Kollegen“ eine Bestätigung einholen.
Lesen Sie auch:
- Wird er 37 Jahre später wegen Juttas Mordes verurteilt?
- Er versuchte auch, seinen Cousin zu töten
- Droht dem Saarland ein wirtschaftlicher Kollaps?
- BKA verhindert, dass Kinderschänder nach Thailand reisen
Quelle: www.stern.de