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Fahrer nach tödlichem Unfall mit Radlader angeklagt

Im Sommer ereignete sich während der Fahrt eines Radladers in einem Vater-Sohn-Lager südlich von Hamburg ein schrecklicher Unfall: Ein fünfjähriges Kind und ein Mann wurden schwer verletzt. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt.

Blumen und ein Kuscheltier liegen an einem Baum nahe der Unfallstelle..aussiedlerbote.de
Blumen und ein Kuscheltier liegen an einem Baum nahe der Unfallstelle..aussiedlerbote.de

Fahrer nach tödlichem Unfall mit Radlader angeklagt

Rund sechs Monate nach einem Radladerunfall, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs. Dem zum Unfallzeitpunkt 44 Jahre alten Mann werden in zwei Fällen fahrlässige Tötung und in elf Fällen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg am Dienstag mitteilte.

Der Unfall ereignete sich am 24. Juni während eines Vater-Sohn-Lagers in Topenstedt südlich von Hamburg. Der Fahrer bewegte mehrere Personen mithilfe einer Transportbox an der Vordergabel eines Radladers. Der Käfig löste sich auf der unbefestigten Straße. Der Insasse stürzte aus einer Höhe von drei Metern.

Der Unfall führte zum Tod eines 39-jährigen Mannes und eines 5-jährigen Kindes. Bisher sollen zehn weitere Kinder verletzt worden sein. In der Anklageschrift werden derzeit elf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung aufgeführt. Es war zunächst unklar, wie dieser Unterschied zustande kam.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die verwendeten Stahlkäfige nicht zugelassen und nicht für den Personentransport geeignet. Darüber hinaus hätten die Angeklagten es angeblich versäumt, die Kartons ordnungsgemäß zu sichern. Im Rahmen der Untersuchung ergaben Gutachten zudem, dass technische Mängel nicht die wahrscheinliche Unfallursache seien.

Aus Schutzgründen wurde Klage beim Landgericht Lüneburg erhoben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die betroffenen Kinder seien Zeugen und würden alle berücksichtigt. Es wurde behauptet, dass die Kinder im Berufungsverfahren mehrfach hätten befragt werden müssen, wenn die Anklage direkt beim Bezirksgericht statt beim Bezirksgericht erhoben worden wäre.

Quelle: www.dpa.com

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