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Das Gericht nahm die Aussage des noch nicht verurteilten Mannes in der Freiheitstrafe...
Das Gericht nahm die Aussage des noch nicht verurteilten Mannes in der Freiheitstrafe Berücksichtigung.

Fahrer angegriffen schlafender Schüler

Eine junge Frau bucht eine Nachtfahrt über einen Ride-hailing-Dienst aus. In dem Auto schläft die 20-jährige Frau bald darauf ein. Der Fahrer nutzt ihre hilflose Situation aus und vergewaltigt sie. Nun sitzt der Mann in Haft. Zuvor hatte er sich der Tat schuldig gesprochen.

Ein Mann, 34 Jahre alt, wurde vom Landgericht Berlin zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er eine schwedische Studentin im Rücksitz eines Ride-hailing-Fahrzeugs vergewaltigt hat. Das Geschehen ereignete sich, als der Fahrer die verteidigungslose Frau auf ein abgelegenes Parkplatz neben dem Treptower Park brachte und sie vergewaltigte.

Der gestehende Angeklagte wurde auch wegen der Verletzung der Frauensphäre durch Fotoaufnahmen verurteilt. Er hatte Fotos der Frau mit seinem Handy gemacht. Die Studentin hatte in April dieses Jahres in Berlin-Mitte nach Neukölln eine Fahrt über einen Ride-hailing-Dienst gebucht, nachdem sie in einem Bar war. Nach einem kurzen Gruß fiel die Frau, die Alkohol getrunken hatte, schnell ein. Der Angeklagte entschloss sich, sie auf ein abgelegenes Parkplatz zu bringen, nahe dem Treptower Park.

Die Frau erwachte ungefähr zwei und eine halbe Stunde später - "der Mann war auf mir, seine Hose war runter", beschrieb sie in einer Polizeibefragung. Sie schob ihn weg, schrie und forderte dann sein Handy. Ihre Verdacht, dass er Fotos von ihr gemacht hatte, bestätigte sich, notierte der Vorsitzende Richter. Gelöschte intime Fotos befanden sich noch auf dem Handy des Angeklagten, das er der Opferin übergab. Die "beeindruckende Ruhe" der Frau wurde bemerkt.

"Gefühl der Sicherheit verletzt"

Der Angeklagte hatte sich gesteht. In einer Aussage, die sein Anwalt las, zeigte er Reue für sein "massives Fehlverhalten". Er wollte eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro zahlen.

Das Gericht nahm die Aussage des Angeklagten, der keine vorherigen Verurteilungen hatte, berücksichtigung, folgte jedoch den Anträgen des Anklagevertreters, weil die Tat die "Gefühl der Sicherheit" verletzt hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verbrechen betraf eine internationale Studentin, denn die Opferin war eine schwedische Studentin in Berlin. Während des Prozesses wurde bekannt, dass der Täter die Frau nicht nur körperlich, sondern auch ihre Privatsphäre verletzt hatte, indem er ohne ihre Zustimmung Fotos aufgenommen hat, was der internationalen Vergewaltigungsvorgänge eine weitere Schicht hinzufügte.

Die internationalen Vergewaltigungsvorgänge, in diesem Fall, sind dazu gedacht, der Opfer Gerechtigkeit zukommen zu lassen und den Täter für seine Taten verantwortlich zu machen, die nicht nur die grausame Tat der Vergewaltigung, sondern auch die invasive Tat der Fotoaufnahmen ohne Zustimmung umfassen.

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