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Fachmeinung: In Bayern könnte ein Extremismus-Klausel möglich sein

Ein Rechtsanwalt soll klären, ob feindliche Mächte von Landtagsabgeordneten mit dem Namen Geldhahn verklagt werden können. Eine feine Frage. Die Antwort: Ja - jedoch soll die Gesetzgeber tätig werden.} }

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Kann Ilse Aigner die finanziellen Fäden für parlamentarische Mitarbeiter gesetzeswidrig sein? Eine Stellungnahme soll Antwort geben.

Bayerisches Landtag - Fachmeinung: In Bayern könnte ein Extremismus-Klausel möglich sein

Die Landtag kann dem Zahlung von Landtags-Mitteln an angestellte Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen verweigern, die verfassungswidrige und extremistisch sind - das wäre neue rechtliche Grundlagen erforderlich. Dieses Ergebnis ergab sich aus einer ausführlichen rechtlichen Ansicht, die Landtagpräsidentin Ilse Aigner in München über eine mögliche Extremismusklausel vortrug.

Schließlich ruht die Entscheidung nun bei den Gerichten: "Der Gesetzgeber in Bayern ist speziell darauf ausgerichtet, eine Extremismusklausel zu verankern," sagte Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht neuer Technologien an der Universität Passau. Die Deputaten-, die Fraktions- und die Verfassungsschutzgesetze wären zu ändernd. Aigner gab ihre Unterstützung für dies deutlich aus: "Wir wollen solche Gelder nicht auszahlen," sagte sie. Sie hoffte deshalb, "dass wir hier zusammen eine Lösung finden können." Und es könnte schnell geschehen: "Im Lauf des Jahres könnte dies erreicht werden, wenn wir es zusammen lösen."

Vier Fälle im Landtag

Die Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen schließen direkt Arbeitsverträge mit diesen Personen, während das Landtagsbüro lediglich die Gehälter zahlt. Das Landtagsbüro hat derzeit keinen rechtlichen Grund, die Gehälter an "deutlich verfassungswidrigen Extremisten" zu verweigern - das wurde nun bestätigt.

Der Anlass für den Diskussionsraum war ein Bericht des Bayerischen Rundfunks, der berichtete, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 weibliche und männliche Angestellte beschäftigten, viele von denen in Organisationen eingeschätzt wurden, die rechtsextrem von der Verfassungsschutzbehörde eingestuft wurden. Aigner hatte zuvor bekanntgegeben, dass dies auch im Bayerischen Landtag bekannt war. Konkret bestätigte sie nun, dass es sich um vier Fälle handelte, alle Angestellten von AfD-Abgeordneten. In drei dieser Fällen hatte das Landtag das Zahlen von Geldern vorübergehend unterbrochen, aber es wieder aufgenommen.

Im Lichte der Extremismusklausel-Diskussion fand das Bayerische Landtag, geleitet von Präsidentin Ilse Aigner, Treffen in München, um das Thema anzusprechen. Das Bayerische Parlament überlegt, die Deputaten-, die Fraktions- und die Verfassungsschutzgesetze zu ändern, um Extremistenangestellten Gelder zu verweigern. Aigner äußerte ihre Besorgnis, indem sie sagte: "Wir wollen solche Gelder nicht auszahlen," und äußerte Hoffnung auf eine kooperative Lösung, potenziell innerhalb des Jahres.

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