Facebook-Beleidigungen: Oberlandesgericht Stuttgart gibt Cheblis Klage statt
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einer Klage der Berliner Sozialdemokraten Sawsan Chebli wegen Beleidigungen auf Facebook stattgegeben. Das Oberlandesgericht Stuttgart teilte am Mittwoch mit, dass der Vierte Zivilsenat dem Plakatträger die Unterlassung des Postens angeordnet und damit ein Urteil der Vorinstanz geändert habe. Im März wies das Landgericht Heilbronn die Klage des Berliner Politikers ab.
Chebli wurde 2020 in einem Facebook-Post mit den Worten beleidigt: „In der Politik sehen wir selten ein Gehirnvakuum wie Sosan Chebli.“ Der ehemalige Außenminister reichte Klage gegen den Berliner Senat ein und forderte Schadensersatz. Richter Heilbronn begründete ihre Entscheidung damit, dass sie die Klage abwies und sagte, die Aussage bleibe „durch die freie Meinungsäußerung geschützt“.
Richter am Oberlandesgericht Stuttgart waren anderer Meinung. Bei der Äußerung handelte es sich um eine Beleidigung, die der Beklagte zu vertreten hatte und die der Kläger nicht hinnehmen musste. Das Gericht erklärte die Geltendmachung von Schadensersatz für erfolglos.
Quelle: www.dpa.com