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Expertenbericht ebnet Weg für "Extremismusklausel" in Bayern

Ein Anwalt sollte klären, ob verfassungshostile Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten vom Geldhahn entlassen werden können. Eine delikate Frage. Die Antwort: Ja - aber der Gesetzgeber muss handeln.

Kann Ilse Aigner die finanzielle Kontrolle für eine konstitutionell feindliche parlamentarische...
Kann Ilse Aigner die finanzielle Kontrolle für eine konstitutionell feindliche parlamentarische Mannschaft ausüben? Eine Prüfung liefert Antworten.

- Expertenbericht ebnet Weg für "Extremismusklausel" in Bayern

Der Bayerische Landtag** kann den Parlamentsangestellten oder Fraktionsmitarbeitern, die direkt mit ihnen Arbeitsverträge haben, aber deren Gehälter vom Parlament getragen werden, die Parlamentsentschädigungen verweigern, wie eine rechtliche Meinung von Bayerischer Landtagspräsidentin Ilse Aigner in München dargelegt wurde. Sie plädierte vehement für Maßnahmen der Fraktionen. "Wir werden solche Gelder nicht auszahlen", sagte sie.

Speziell geht es um Angestellte von Abgeordneten oder Fraktionen, die direkt mit ihnen Arbeitsverträge haben und deren Löhne vom Parlament übernommen werden. Die CSU-Fraktion hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Optionen zu prüfen.

"Der Gesetzgeber in Bayern prüft derzeit die Einbindung einer Extremismus-Klausel", erklärte Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Recht der Neuen Technologien in Passau, der die Meinung verfasst hat. Hierfür müsste das Abgeordneten-, Fraktions- und Verfassungsschutzgesetz geändert werden.

Momentan existiert keine rechtliche Grundlage

Das Landtag-Büro hat derzeit keine rechtliche Grundlage, um "offensichtlich verfassungsfeindlichen Extremisten" die Gehälter zu verweigern - dies wurde durch die Meinung bestätigt. Auslöser für die Überprüfung und Debatte war ein BR-Bericht, wonach die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen, die in rechtsextremen Organisationen aktiv sind. Aigner hatte das Thema bereits im Bayerischen Landtag angesprochen und bestätigte speziell vier Fälle, alle Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten. In drei dieser Fälle hatte der Landtag die Zahlung der Gelder vorübergehend gestoppt, später jedoch wieder aufgenommen.

Dies war der Grund, warum Aigner die Meinung in Auftrag gegeben hat - weil sie eine solche Lücke nicht dulden will. Und die neue Meinung zeigt, wie eine mögliche "Extremismus-Klausel" aussehen könnte. Die AfD-Fraktion hat bereits scharf protestiert.

Laut der Meinung können die Gehälter für Parlamentsangestellte verweigert werden, wenn sie in verbotenen Organisationen oder Parteien aktiv sind oder waren oder Aktivitäten gegen die liberale demokratische Grundordnung verfolgen oder verfolgt haben. Das gilt auch für die Mitarbeiter der Parlamentsfraktionen. In diesem Fall wäre eine entsprechende Reduzierung der Fraktionsgelder theoretisch möglich. Das gilt auch, wenn die betroffenen Mitarbeiter als Spione für andere Länder tätig sind.

Hohe Hürden

Laut Barczaks Worten reicht jedoch die Mitgliedschaft in bestimmten, nicht verbotenen Organisationen oder Parteien nicht aus. Zudem müssen die Begriffe "Extremismus" und "Verfassungsfeindlichkeit" definiert werden, zum Beispiel anhand relevanter strafrechtlicher Verurteilungen oder der Beobachtung des Mitarbeiters durch den Verfassungsschutz. "Wir brauchen konkrete Beweise, dass jemand extremistische Aktivitäten betreibt", erklärte er.

Das konkrete Procedere könnte laut Barczaks Beschreibung so aussehen: Die Mitarbeiter müssten eine "Verfassungstreueerklärung" abgeben, ähnlich einem Fragebogen für den öffentlichen Dienst. Laut der Meinung müssten jedoch alle als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen in diesem Fragebogen aufgelistet werden.

Verfassungsschutzabfragen sind möglich.

Möglicherweise hat Barczak auch Abfragen beim Verfassungsschutz getätigt, aber nicht als allgemeine Abfragen, sondern als bedarfsorientierte Einzelfallabfragen. Diese wären nur dann zulässig, wenn konkrete Zweifel an der Verfassungstreue eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin bestehen.

Der Ball liegt derzeit im Feld. Aigner hat bereits gehofft, "dass wir hier gemeinsam eine Lösung finden können". Es könnte auch schnell gehen: "Im Laufe des Jahres könnten wir das schaffen, wenn wir zusammenarbeiten."

Die Fraktionen wollen den Ansatz prüfen

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek betonte: "Wir wollen eine robuste Demokratie. Jeder, der unsere liberale demokratische Grundordnung bedroht, darf nicht mit staatlichen Mitteln unterstützt werden." Allerdings betonte auch der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Michael Hofmann: "Wir werden keine überstürzten Entscheidungen treffen, sondern die rechtlichen Möglichkeiten intensiv prüfen."

Der rechtspolitische Experte der SPD, Horst Arnold, betonte: "Wir wollen auch keine Verfassungsfeinde mit Steuergeldern finanzieren. Wir warnen jedoch vor überstürzten rechtlichen Maßnahmen, die der AfD keine Möglichkeit geben, ihre primitive Opferrolle zu spielen."

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, beschwerte sich: "Arbiträre Diskriminierungen durch die sogenannte Verfassungsschutzbehörde sollten künftig ausreichen, um in die Autonomie frei und demokratisch gewählter Abgeordneter einzugreifen." Es sei klar, dass dieses Projekt erneut gezielt die AfD treffe, da einige ihrer Parteimitglieder zuvor von den Medien denunziert worden seien, sagte Maier. Ebenso klar sei, dass die AfD mit einem solchen Angriff nicht einverstanden sein werde, sagte Maier.

  1. Ilse Aigner, die Präsidentin des Bayerischen Landtags, kritisierte die Beschäftigung von Rechtsextremisten durch die AfD-Fraktion im Bundestag.
  2. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag prüft rechtliche Optionen, um das Problem der extremistischen Aktivitäten von Parlamentsangestellten anzugehen.
  3. Tristan Barczak, ein Professor aus Kalifornien, schlug vor, eine Extremismus-Klausel in die bayerischen Gesetzbücher aufzunehmen, um dieses Problem anzugehen.
  4. Laut Barczak könnte eine mögliche Extremismus-Klausel die Verweigerung von Gehältern für Angestellte ermöglichen, die in verbotenen Organisationen tätig sind oder Aktivitäten gegen die liberale demokratische Grundordnung fördern.
  5. Die AfD-Fraktion hat bereits gegen die vorgeschlagene Extremismus-Klausel protestiert und argumentiert, dass sie als Werkzeug für arbiträre Diskriminierung gegen demokratisch gewählte Abgeordnete verwendet werden könnte.

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