Fast fünf Jahre nach dem Urteil im Hexter-„Haus des Schreckens“-Prozesses beurteilen Experten erneut die Gefährlichkeit, die von dem mittlerweile 53-jährigen Täter ausgeht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft muss das Amtsgericht Paderborn darüber entscheiden, ob der Mann nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen ist. Der Mann wurde 2018 wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Entscheidend ist eine Begutachtung durch zwei Psychiater. Sie werden voraussichtlich an diesem Dienstag (ab 9 Uhr) vor Gericht aussagen.
Wilfried W. und seine Ex-Frau wurden außerdem wegen jahrelanger Folterung mehrerer Frauen in ihrem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens verurteilt. Die beiden niedersächsischen Opfer schmachteten schließlich dahin und starben nach monatelangen schweren Misshandlungen. Das Gericht stufte den 53-Jährigen zunächst als strafunfähig ein und schickte ihn in eine psychiatrische Klinik. Dort kamen Zweifel an seiner eingeschränkten Kontrolle auf. Einem Gerichtsurteil zufolge ist er seit 2020 im allgemeinen Strafvollzugssystem inhaftiert. Seine Anwälte hoffen, die Situation umzukehren.