Obwohl die so genannten Notstands- oder Ehegattenvertretungsgesetze für medizinische Angelegenheiten Anfang dieses Jahres in Kraft treten, empfehlen Experten weiterhin Patientenverfügungen und Vollmachten. Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, sagte, die neue Regelung sei zwar zum 1. Januar eingeführt worden und gelte damit für Deutschlands 18 Millionen Ehen und eingetragene Partnerschaften, sie sei aber noch wenig bekannt.
Ehe- und Lebenspartner können sich nun gegenseitig in einer gesundheitlichen Krise vertreten – zum Beispiel, wenn sich die Beteiligten nicht auf eine bestimmte Behandlung einigen können. Aber das sei nur für die sechs Monate und nur aus medizinischen Gründen, sagte Brysch.
Patientenfürsprecher sagen, dass die Befugnisse der Notfallvertretung begrenzt und riskant sind. Partner kennen nicht immer den konkreten Behandlungsbedarf der betroffenen Person – also ob und welche Behandlungen in einer bestimmten Situation erforderlich sind oder verweigert werden. Es könne auch um lebensbegrenzende Maßnahmen gehen, sagte Brysch. Auch wollen die Betroffenen nicht immer “vollständig durch ihren Ehepartner oder Partner vertreten werden”, sagte er.
Der Stiftungsvorstand betont, dass die frühzeitige Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten weiterhin wichtig ist. Auch die finanzielle Verantwortung bleibt unklar. Die neue Notfallvertretung deckt keine Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte ab. Entscheidungen über ambulante Pflege, Heimunterbringung oder Krankenhausverträge können jedoch ohne eine entsprechende Vollmacht nicht getroffen werden.