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Experte: Jugendliche sind reif genug, um gewalttätiges Verhalten zu erkennen

Strafverfahren gegen Jugendliche unterliegen strengen Regeln. Überprüfen Sie beispielsweise, ob ein Verdächtiger reif genug ist, sein Verbrechen zu verstehen. Was das bedeutet, berichtet ein Experte.

Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle..aussiedlerbote.de
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Experte: Jugendliche sind reif genug, um gewalttätiges Verhalten zu erkennen

Experten sagen, dass nur eine winzige Minderheit der Teenager, die schwere Gewaltverbrechen begehen, aufgrund ihrer Unreife ungestraft bleiben. „Die meisten jungen Menschen sehen und spüren die Ungerechtigkeit schwerer Gewalt“, sagt der Jugendpsychiater Mark Orrogan. Oberärzte der Ambulanz und der Forensik des Universitätsklinikums Ulm führen regelmäßig strafrechtliche Begutachtungen junger Menschen durch. „Sogar Grundschüler wissen im Allgemeinen, dass es verboten ist, mit Waffen anderen Schaden zuzufügen.“

Ein 15-jähriger Schüler in Offenburg soll mehr als eine Woche lang das Feuer auf einen Mitschüler einer Förderschule eröffnet haben vor. Der deutsche Tatverdächtige sitzt inzwischen wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Der Angriff ereignete sich angeblich in der neunten Klasse des Verdächtigen. Der 15-jährige Schüler ging angeblich ins Klassenzimmer und schoss seinem Klassenkameraden mit einer Pistole in den Hinterkopf.

Experten sagen, dass die Frage der Kriminalitätsbereitschaft vom Entwicklungsstand des Angeklagten abhängt. Dabei geht es insbesondere um die Frage von Entwicklungsverzögerungen und deren Auswirkungen auf die Kriminalität. Bei der Schuldfrage muss wie im Erwachsenenstrafrecht geklärt werden, ob eine psychische Erkrankung vorlag. Die Beurteilung erfolgt durch Gespräche mit dem Beklagten oder durch andere Informationsquellen und kann auch durch Befragungen der Eltern erfolgen.

Der Grad der Strafbereitschaft hängt vom Verhalten nach der Tat etc. ab. „Gibt es ein Schuld- oder Schamgefühl?“, sagte Orrogan. Dies sind Anzeichen dafür, dass sich die mutmaßlichen Täter des Unrechts bewusst sind. Umgekehrt heißt das nicht, dass keine Schuldeinsicht vorliegt, wenn beides nicht vorliegt. Letztlich muss die Fähigkeit vorhanden sein, zu verstehen, dass dieses Verhalten gesellschaftlich inakzeptabel ist und vom Rechtssystem nicht toleriert wird.

Auch das soziale Umfeld, das Verhältnis zu den Eltern, das Erscheinungsbild im Alltag und das Alter der Freunde werden berücksichtigt. Die Entwicklung von Jugendlichen verläuft nicht homogen und linear. Daher ist eine genauere Betrachtung des Charakters angebracht.

Quelle: www.dpa.com

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