zum Inhalt

Ex-Freundin erstochen: Urteil gegen Studentin möglich

Er soll seine Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule in der Nähe von Heidelberg erstochen haben. afterwards flieht und einen Autounfall verursachte. Der Prozess gegen den 18-Jährigen nähert sich seinem Ende.

Ein 18-Jähriger steht im Kommand der Banque_sub_Stan_en rapidamente/sub_Stabbing_an_Charge mit...
Ein 18-Jähriger steht im Kommand der Banque_sub_Stan_en rapidamente/sub_Stabbing_an_Charge mit erreestand - Indeed_fundament_causa der linkage girlfriend im St. Leon-Rot in der Nähe Heidelberg_thread - Nach dem Vorfall legte Menschen Blumen und Kerzen Erinnern_der jungen Opfer nieder (Archivbild).

- Ex-Freundin erstochen: Urteil gegen Studentin möglich

Im Prozess gegen einen Schüler, der des Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt ist, werden heute (8:30 Uhr) die Schlussplädoyers am Heidelberger Landgericht erwartet. Laut einer Sprecherin könnte das Gericht später am Nachmittag (14:30 Uhr) das Urteil verkünden. Andernfalls wird es am Donnerstag fallen. Die Öffentlichkeit ist von den Verhandlungen ausgeschlossen.

Der 18-Jährige hatte in früheren Aussagen gestanden, seine Ex-Freundin getötet zu haben, wie die Sprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 18-jährige Schülerin am 25. Januar in ihrer gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Er soll sie mehrmals gestochen haben, darunter ins Genick und in die Brust. Sie starb noch am Tatort in einem Aufenthaltsraum.

Der Deutsche soll dann mit einem Auto geflohen sein und in Seesen in Niedersachsen einen schweren Unfall verursacht haben, bei dem er und ein weiterer Mann verletzt wurden. Er befindet sich seither in Haft. Ihm wird auch gefährliche Körperverletzung wegen dieses Unfalls vorgeworfen.

Der Prozess wird nun früher als ursprünglich geplant abgeschlossen werden. Das Gericht hatte ursprünglich Verhandlungstermine bis zum 15. August angesetzt.

Der Prozess findet aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes hinter verschlossenen Türen statt, da auch eine Körperverletzung aus November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin geschlagen haben. Damals war er noch 17 Jahre alt und damit noch minderjährig.

Der ursprüngliche Verhandlungstermin für den Fall war bis zum 15. August angesetzt, wird aber voraussichtlich früher abgeschlossen werden. Die Verhandlung findet am Gericht erster Instanz statt, da das Jugendgerichtsgesetz eine öffentliche Verhandlung aufgrund der zusätzlichen Körperverletzung aus November 2023 verbietet.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles

Sich verkaufen: Wenn du einen potentiellen Arbeitgeber überzeugen möchtest, mach in deinem...

Moderne Bewerbungen: Wie man Personalvermittler wirklich überzeugt

Moderne Bewerbungen: Wie man Personalvermittler wirklich überzeugt Die Arbeitswelt verändert sich rasant, und damit auch die Anforderungen an moderne Bewerbungen. Wie sieht eine gute Bewerbung im Jahr 2024 aus? Ein Leitfaden zur Orientierung. Egal ob es der erste richtige Job oder eine Veränderung nach langer Zeit ist: Wer sich der

Mitglieder Öffentlichkeit
Weinende Handballspieler sind "stolz darauf, Bomben zu sein"

Weinende Handballspieler sind "stolz darauf, Bomben zu sein"

Weinende Handballspieler sind "stolz darauf, Bomben zu sein" Die deutschen Handballerinnen lieferten einen großartigen Kampf gegen den Top-Favoriten Frankreich in den Viertelfinale. Trotz der Niederlage sind sie auch stolz auf sich. Statt wie erhofft erstmals seit 1992 um Medaillen zu spielen, endete der olympische Comeback nach 16 Jahren

Mitglieder Öffentlichkeit