- Ex-Freundin erstochen: Urteil gegen Studentin möglich
Im Prozess gegen einen Schüler, der des Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt ist, werden heute (8:30 Uhr) die Schlussplädoyers am Heidelberger Landgericht erwartet. Laut einer Sprecherin könnte das Gericht später am Nachmittag (14:30 Uhr) das Urteil verkünden. Andernfalls wird es am Donnerstag fallen. Die Öffentlichkeit ist von den Verhandlungen ausgeschlossen.
Der 18-Jährige hatte in früheren Aussagen gestanden, seine Ex-Freundin getötet zu haben, wie die Sprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 18-jährige Schülerin am 25. Januar in ihrer gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Er soll sie mehrmals gestochen haben, darunter ins Genick und in die Brust. Sie starb noch am Tatort in einem Aufenthaltsraum.
Der Deutsche soll dann mit einem Auto geflohen sein und in Seesen in Niedersachsen einen schweren Unfall verursacht haben, bei dem er und ein weiterer Mann verletzt wurden. Er befindet sich seither in Haft. Ihm wird auch gefährliche Körperverletzung wegen dieses Unfalls vorgeworfen.
Der Prozess wird nun früher als ursprünglich geplant abgeschlossen werden. Das Gericht hatte ursprünglich Verhandlungstermine bis zum 15. August angesetzt.
Der Prozess findet aufgrund des Jugendgerichtsgesetzes hinter verschlossenen Türen statt, da auch eine Körperverletzung aus November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin geschlagen haben. Damals war er noch 17 Jahre alt und damit noch minderjährig.
Der ursprüngliche Verhandlungstermin für den Fall war bis zum 15. August angesetzt, wird aber voraussichtlich früher abgeschlossen werden. Die Verhandlung findet am Gericht erster Instanz statt, da das Jugendgerichtsgesetz eine öffentliche Verhandlung aufgrund der zusätzlichen Körperverletzung aus November 2023 verbietet.