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Europäische Kommission will KMU entlasten

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Die EU-Kommission will mit dem Abbau von Bürokratie, vereinfachter Besteuerung und neuen Maßnahmen gegen Zahlungsverzug kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Die Europäische Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Bürokratieabbau, Steuervereinfachung und neue Maßnahmen gegen Zahlungsverzug entlasten. Wie EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni und EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Dienstag in Straßburg sagten, wollen die Behörden in Brüssel Verwaltungsverfahren und Meldepflichten vereinfachen und so den Verwaltungsaufwand verringern. Darüber hinaus soll kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden.

Zahlungsverzögerungen stellen eine Bedrohung für KMU dar.

Der Ausschuss hofft außerdem auf neue Regeln zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. In Krisen- und Instabilitätszeiten nehmen Zahlungsverzögerungen zu und stellen ein Risiko für KMU dar: Im Durchschnitt werde jede Handelsrechnung in der EU verspätet oder gar nicht bezahlt, erklärten die Behörden. Dem Wunsch der Kommission entsprechend soll für alle künftigen Handelsgeschäfte eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gelten.

„Wir vereinfachen die Steuervorschriften, reduzieren den Verwaltungsaufwand und verbessern die Qualifikationen“, sagte Brayton. Änderungen an den Regeln für verspätete Zahlungen werden ein gerechteres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. „Das wird kleine Unternehmen widerstandsfähiger machen und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen“, sagte French.

99 % sind kleine und mittlere Unternehmen.

99 % der Unternehmen Es versteht sich, dass es sich bei den Unternehmen in der EU hauptsächlich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. Sie stellen zwei Drittel der Arbeitsplätze im Privatsektor und sind von zentraler Bedeutung für das wirtschaftliche und soziale Gefüge Europas. Neue Vertreter im Gremium werden sich künftig auf die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen konzentrieren.

Mit der Steuervereinfachung hofft die Kommission, ein weiteres Hindernis für kleine und mittlere Unternehmen zu überwinden. Es versteht sich, dass Unternehmen, die derzeit innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, in mehreren Mitgliedstaaten Steuern zahlen müssen, sobald sie eine Betriebsstätte im Ausland errichten. Dem Vorschlag zufolge sollen sie künftig nur noch mit der Steuerverwaltung in der Zentrale interagieren und nicht mehrere Steuerregime einhalten müssen. Nach den Wünschen der Europäischen Kommission soll dies ab 2026 umgesetzt werden.

Entlastung auch für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Die Europäische Kommission möchte außerdem, dass große grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der EU verschiedene Initiativen ergreifen, um die Kosten bei der Einhaltung von Steuervorschriften zu senken. 27 verschiedene nationale Steuersysteme machen die Einhaltung der Steuervorschriften für Unternehmen schwierig und kostspielig, so die Agentur. Ein neues Regelwerk soll es einfacher machen, nachzuvollziehen, welche Unternehmen welche Steuern wo zahlen müssen.

Verschiedene Gesetzesvorschläge zielen darauf ab, den Betrieb von Unternehmen in der Region einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Gentiloni sagte, dass die Europäische Union. Dies fördert Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. „Zweitens sollte es für die Steuerbehörden einfacher sein, sicherzustellen, dass Unternehmen ihren gerechten Steueranteil zahlen, was der Steuergerechtigkeit, den öffentlichen Finanzen und der sozialen Gerechtigkeit zugute kommt.“

Einige Empfehlungen müssen noch genehmigt werden EU-Länder oder mit dem Europäischen Parlament vereinbarte Verhandlungen werden separat verhandelt.

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