EU nimmt Gesetz zur Lieferkette an
Ausbeutung und Zwangsarbeit bestimmen das Leben von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Zugleich verdienen große Unternehmen daran. Sie werden es in der EU in Zukunft schwerer haben.
Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Länder haben sich auf ein Gesetz zur Lieferkette geeinigt. Ziel ist es, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, wie aus Mitteilungen des Europäischen Parlaments und der EU-Länder hervorgeht. Die EU-Länder haben angekündigt, dass größere Unternehmen auch Pläne entwickeln müssen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsmodelle und Strategien mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang stehen.
Außerdem ist vorgesehen, dass Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Das Abkommen muss noch vom Parlament und den EU-Ländern bestätigt werden, aber das ist normalerweise nur eine Formalität.
Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, sagte, es sei ein guter Tag für die Menschenrechte, aber sie würde gerne strengere Regeln für den Klima- und Umweltschutz sehen. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettenrecht über das deutsche Recht hinausgehe und mehr Unternehmen durch die Regeln geschützt seien. In Deutschland gibt es seit Anfang des Jahres ein Lieferkettengesetz.
René Repasi, Professor für Europarecht und sozialdemokratischer Europaabgeordneter, wies darauf hin, dass das Gesetz deutsche Unternehmen für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht haftbar macht, die bisher vom deutschen Lieferkettenrecht nicht ausgeschlossen war. So können Unternehmen zivilrechtlich haften und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie Wirtschaftsvertreter haben auch Gewerkschaftspolitiker in der Vergangenheit Kritik an dem Gesetz geübt. Sie befürchten einen zu hohen bürokratischen Aufwand in den Unternehmen und damit einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regelungen betroffen sind.
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Quelle: www.ntv.de