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EU-Kommission lässt Lockerungen für Schifffahrt enden

Containerstapel
Dutzende Frachtcontainer stehen aufgestapelt im Hamburger Hafen.

Bestimmte EU-Lockerungen des Kartellrechts für die Schifffahrt enden im nächsten Jahr. Die EU-Kommission sei zu dem Schluss gelangt, dass eine entsprechende Verordnung den Wettbewerb im Schifffahrtssektor nicht mehr fördere, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit. Sie soll deswegen am 25. April 2024 auslaufen. Die Verordnung ermöglicht es Schifffahrtsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, Konsortien zu bilden – etwa durch Kooperationsvereinbarungen. Grundsätzlich können Absprachen unter Konkurrenten illegal sein, weil dadurch der Wettbewerb verzerrt werden kann.

Absprachen können aber rechtskonform sein, wenn dadurch etwa der technische oder wirtschaftlichen Fortschritt gefördert wird, ohne dass der Wettbewerb ausgeschaltet wird, wie die Kommission mitteilte. Unternehmen müssten nun prüfen, ob ihre Kooperationsvereinbarungen weiterhin mit EU-Recht vereinbar seien.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte die Entscheidung. «Aus Sicht der Hafenwirtschaft ist das ein wichtiger Schritt, um die Containerschifffahrt zu normalisieren», so ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus. Die EU-Kommission sollte dem Marktgebaren großer Allianzen klare Grenzen setzen, forderte er. Große Reedereien hatten bislang argumentiert, dass die sogenannte Gruppenfreistellungsregel zu einem besseren Wettbewerb beigetragen habe, weil sie auch kleineren Akteuren erlaube, existenzfähig zu bleiben.

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