Verbraucher - EU: Einigung über ein Verbot der Zerstörung unverkaufter Kleidung erzielt
Künftig dürfen größere Einzelhändler in der EU nicht mehr verkaufte Kleidung nicht mehr vernichten. Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Länder seien sich außerdem einig, dass die Europäische Kommission das Verbot künftig auf andere Produkte ausweiten könne, erklärten beide Seiten. Aus den Informationen geht hervor, dass es Ausnahmen für kleine Unternehmen und eine sechsjährige Übergangsfrist für mittlere Unternehmen gibt. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung umgesetzt werden.
Das Parlament und die EU-Länder müssen das Abkommen noch offiziell ratifizieren, dies gilt jedoch als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März 2022 für eine sogenannte Ökodesign-Verordnung. Das bedeutet, dass Produkte länger halten, einfacher wiederzuverwenden, zu reparieren und zu recyceln sind und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.
Welche konkreten Zusatzanforderungen für einzelne Produkte gelten, steht noch nicht im Detail fest. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Europäische Kommission rechtsverbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch viele Rohstoffe wie Eisen, Stahl und Aluminium werden künftig einer entsprechenden Aufsicht unterliegen. Ausgenommen sind beispielsweise Automobil- oder Militärprodukte.
Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, betonte, dass es künftig auch einen Reparaturindex geben werde. Dadurch können Verbraucher bereits beim Kauf erkennen, wie einfach die Reparatur des Produkts ist.
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Quelle: www.stern.de