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„Es wird Monate dauern“: Notfallpraktiken eingeschränkt

Seit fast einem Monat müssen Patienten längere Wartezeiten, manchmal sogar längere außerhalb der Sprechzeiten, in Kauf nehmen, um zur nächsten Notaufnahme zu gelangen. Daran dürfte sich so schnell nichts ändern.

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Auf einer Internetseite für Arztpraxen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist ein Hinweis auf eine Notfallpraxis dargestellt..aussiedlerbote.de

„Es wird Monate dauern“: Notfallpraktiken eingeschränkt

Knapp einen Monat nach dem Start des Notfallprogramms für den ärztlichen Bereitschaftsdienst rechnet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) nicht mit einer Wiederaufnahme des routinemäßigen Notfalldienstes bald. Man arbeite derzeit an einer neuen Struktur, sagte ein Sprecher. Der erste Eckpunkt soll Anfang Dezember erfolgen. Die Umsetzung muss jedoch schrittweise erfolgen. „Wir sind auf jeden Fall noch ein paar Monate entfernt“, sagte der Sprecher.

Aber selbst dann sind die angebotenen Rettungsdienste möglicherweise nicht mehr dieselben wie vor der Notbremsung der KVBW aufgrund von Notfällen. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Auf die Frage, ob es das Ziel sei, das Niveau der Rettungsdienste vor der Entscheidung wieder vollständig wiederherzustellen, antwortete der Sprecher: „Das ist nicht möglich.“ Mit dem Wegfall der sogenannten Badeärzte müsse die Rettungsdienstgestaltung neu gestaltet werden. „Es wird Änderungen geben“, sagte er, ohne Einzelheiten zu nennen.

Bislang wird der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg von Krankenhausärzten mit eigener Praxiserfahrung und rund 3.000 Bäderärzten gewährleistet, die laut KVBW zu etwa 40 % ehrenamtlich Notfallpraxen durchführen Dienstleistungen. Dr. Chi bezieht sich auf Ärzte, die nicht von den Krankenkassen zugelassen sind, darunter Ärzte, die in Krankenhäusern arbeiten, Ärzte, die kurz vor der Anerkennung als Facharzt stehen, oder Ärzte, die im Ruhestand sind.

Dem Gerichtsurteil zufolge kündigte die KVBW an, die Aktivitäten von Dr. Chi ab sofort Ende Oktober einzustellen. Die KVBW konnte die Verluste nicht kompensieren und kündigte im Laufe der Woche die Schließung von acht Notfallkliniken und die Teilschließung von sechs Kliniken an. Darüber hinaus haben fast alle anderen Kliniken reduzierte Öffnungszeiten.

Aus Sicht der KVBW ist die Notfallversorgung trotz der Einschränkungen weiterhin abgedeckt. Ein Sprecher sagte: „Trotz unserer Maßnahmen haben wir weiterhin über 100 Notfallambulanzen an Wochenenden und Feiertagen geöffnet.“ Darüber hinaus gibt es einen Fahrdienst, der medizinisch notwendige Hausbesuche durchführen kann. Allerdings müssen sich Patienten in manchen Praxen auch auf längere Wartezeiten einstellen. „Natürlich kommen immer mehr Patienten in die Notaufnahmen von Kliniken, die kurz vor der Schließung stehen“, sagte der Sprecher.

Aber Krankenhausärzte beobachten auch, dass immer mehr Menschen in die Notaufnahmen von Krankenhäusern kommen. „Leider haben sich unsere Befürchtungen bewahrheitet. Nach Angaben unserer Mitglieder suchen immer mehr Patienten Hilfe in der Notaufnahme von Krankenhäusern“, sagte Sylvia Ottermiller, Staatspräsidentin der Marlborough Outer Banks Physicians Union. Ottmüller sagte. Die dort ohnehin schon überlasteten Mitarbeiter stehen jetzt noch stärker unter Druck und sind bis an ihre Grenzen belastet. „Wir geben unser Bestes für das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, fordern die KVBW aber erneut auf, ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen und die Einschränkungen im ambulanten Notfalldienst unverzüglich aufzuheben“, sagte Ottmüller.

Krankenhäuser haben einen ähnlichen Ansatz gewählt. Matthias Einwag, Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), beklagte, dass es durch die sogenannte Notbremse in Wirklichkeit nur Verlierer gebe: „Patienten müssen länger warten; Krankenhauspersonal, in der Notaufnahme ohnehin knapp, werden ebenfalls in den Ausnahmezustand versetzt.“ Der zunehmende Druck und die ohnehin schwierige finanzielle Lage der Krankenhäuser verschlechtern sich weiter. „Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Quelle: www.dpa.com

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