Es ist legal, die Pressekontakte von Last Generation abzuhören
Das Landgericht München hat mehrere Klagen von Journalisten gegen die Telefonüberwachung von Pressekontakten der „letzten Generation“ abgewiesen. Ein Münchner Gericht erklärte am Mittwoch, dass das Vorgehen von Klimaaktivisten unter anderem eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle und einen solchen Eingriff in die Pressefreiheit rechtfertige. Bei der Abhöraktion handelte es sich um einen „intensiven, aber kurzen Eingriff“ im Rahmen der Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Vor rund fünf Monaten wurde bekannt, dass das Bayerische Landeskriminalamt im Herbst 2022 auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft München mehrere Telefonleitungen angezapft hatte, darunter auch Pressegespräche der Organisation. Die Abhörung erfolgte mit Genehmigung des Landgerichts München. Die Maßnahme stieß auf heftige Kritik. Betroffene können gegen die neue Entscheidung des Landgerichts Berufung beim Ersten Landgericht München einlegen.
Quelle: www.dpa.com