- Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gegen ein mutmaßliches Drogensyndikat in Giessen
Fünf Individuen aus den Regionen Wetterau und Hochtaunuskreis stehen im Verdacht, im großen Stil Drogen zu handeln. Seit Montag letzter Woche müssen sie sich vor dem Landgericht Gießen verantworten.
Laut den Vorwürfen sollen diese Personen mehr als 1,2 Tonnen Drogen - darunter Haschisch und Marihuana, aber auch Kokain und Amphetamine - gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Männer als Gruppe agiert haben und möglicherweise als Bande fungiert haben. Die geschätzten Einnahmen aus dem illegalen Handel belaufen sich auf etwa 9,3 Millionen Euro.
Die Männer sollen die Drogen aus verschiedenen Quellen bezogen und in Städten wie Frankfurt, Kassel, Darmstadt und Stuttgart weiterverteilt haben. Sie operierten dabei in einem gut organisierten System und kooperierten effektiv.
Der mutmaßliche Anführer der Gruppe wird beschuldigt, den florierenden Drogenhandel geplant und geleitet zu haben. Der 40-jährige Bewohner von Rosbach (Wetterau) befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam. Bei seiner Festnahme wurden etwa 493.000 Euro sichergestellt.
Ein anderer Angeklagter soll die Drogen auf Qualität geprüft, ihr Gewicht gemessen und sie für den Weiterverkauf verpackt haben. Einige dieser Drogen sollen bei ihm gelagert worden sein.
Ein weiterer Verdächtiger wird beschuldigt, die Fahrzeuge für die Kurierdienste gewartet und die Geschäftsdokumentation geführt zu haben. Die übrigen beiden Angeklagten sollen als Kurierfahrer fungiert haben, die die Drogen an ein Lager in Florstadt (Landkreis Wetterau) lieferten oder sie gegen Kleintransporter eintauschten oder direkt an Kunden übergaben.
Die Männer werden des großen Drogenhandels und in einigen Fällen der Beihilfe zu diesen Aktivitäten beschuldigt. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von März 2021 bis Juli 2023. Die Männer sollen durch die Entschlüsselung von verschlüsselten Mobiltelefonen aufgedeckt worden sein. Keiner der Verdächtigen hat bisher gestanden, wie Staatsanwalt Hohl bestätigte.
Nach der Verlesung der Anklageschrift bezog sich der Vorsitzende Richter auf eine frühere Diskussion, an der die Beteiligten des Verfahrens beteiligt waren. Damals hatte die Verteidigung des mutmaßlichen Anführers die Beschleunigung des Verfahrens gewünscht. Gleichzeitig wurden Zweifel an der Beteiligung des Anführers an einer Bande und der Zulässigkeit von Daten aus verschlüsselten Mobilfunkdiensten geäußert. Eine ähnliche Haltung wurde von anderen Angeklagten vertreten.
Am Ende des ersten Verhandlungstages, an dem erneut diskutiert wurde, erwähnte Staatsanwalt Hohl, dass die Anklage beabsichtigt, die Daten zu nutzen. Allerdings befindet sich der rechtliche Rahmen für diese Frage "im Wandel", wie Hohl betonte. Die Verhandlung soll am 6. September fortgesetzt werden.
Die Verteidigung eines der anderen Angeklagten äußerte ebenfalls Zweifel an der Beteiligung des Anführers an einer Bande und der Zulässigkeit von Daten aus verschlüsselten Mobilfunkdiensten. Die Anklage beabsichtigt jedoch, die Daten aus den verschlüsselten Mobiltelefonen in ihrem Fall zu verwenden, trotz des sich wandelnden rechtlichen Rahmens für diese Frage.