Energie - Erneuerbare Energien: Kommunen und Bürger sollen profitieren
Städte und Bürger verdienen mehr wirtschaftlichen Nutzen aus dem Ausbau erneuerbarer Energien. Energieminister Armin Willingmann (SPD) hat dem Kabinett am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber neuer Windenergieanlagen oder Solarparks künftig einen verbindlichen Anteil der Einnahmen an die Kommunen abführen müssen.
Der Energieminister schätzt, dass jede Windkraftanlage etwa 30.000 Euro pro Jahr kosten wird. Es bleibt jeder Gemeinde überlassen, wie sie die Mehreinnahmen verwendet. Ziel des Gesetzes sei es, so Willingmann, die Akzeptanz bei Kommunen und Bürgern für den Ausbau erneuerbarer Energien im Land zu steigern. Dieser Ausbau wird das Gesicht Sachsen-Anhalts weiter verändern.
Beispielsweise wird sich die Windkraftanlagen-Fläche des Landes in den nächsten Jahren fast verdoppeln. Derzeit gibt es im Land rund 2.750 Windkraftanlagen und diese Zahl wird auf 5.000 steigen. Eine finanzielle Beteiligung gibt es nur für Neuanlagen und sogenannte Repowering-Maßnahmen, bei denen bestehende Anlagen modernisiert und erweitert werden.
Willingman sagte, das Geld könne für lokale Verbesserungen oder die Renovierung kommunaler Gebäude verwendet werden. Es ist aber auch denkbar, dass dieses Geld über Energieschecks direkt an die Bürger weitergegeben wird.
Auch die Oppositionsparteien im Landtag begrüßten die Einführung des Gesetzes grundsätzlich, kritisierten jedoch die Zögerlichkeit des Umweltministeriums. Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, bezeichnete den Gesetzentwurf als verspätete Minimalvariante. Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Striegel, mahnte, die Mittel müssten den Städten völlig frei zur Verfügung stehen. Aber zum Glück ist der Gesetzentwurf endlich da.
Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere Bundesländer wie Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine verbindlichere finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien. Aufsicht. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben bereits 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese nun aber ebenfalls anpassen. In Magdeburg hofft Energieminister Willingmann, dass das Gesetz im Frühjahr 2024 dem Parlament vorgelegt und bis Mitte nächsten Jahres verabschiedet wird.
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Quelle: www.stern.de