- Ermittlungen wegen Hundeschwundes im Tierheim Luxemburg
Luxemburgs Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsamt hat nach dem tragischen Ableben von fünf Hunden, die in einem Tierpensionat im südlichen Luxemburg untergebracht waren, eine Untersuchung eingeleitet. Das Landwirtschafts- und Ernährungsministerium hat dies bekanntgegeben. Es ist erwähnenswert, dass dieser bestimmte Hundezwinger nicht vom Ministerium genehmigt war.
Die Gründe für den Tod der Hunde sind noch unklar. Die Untersuchung läuft noch, wie das Ministerium mitteilte. Bisher wurde festgestellt, dass die fünf Hunde unter verschiedenen Umständen verstorben sind. Das Ministerium betonte, dass jeder Hundezwinger Betrieb eine vom Ministerium ausgestellte Genehmigung benötigt, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt.
Die Tierschutzorganisation Frida hat ihren tiefen Mitgefühlsbekundungen den Familien der fünf Hunde ausgesprochen und ihre Gedanken auf Facebook geteilt. Die Familien hatten ihre geliebten Tiere in Obhut gegeben, nur um sie tot oder dem Tod nah wiederzubekommen, wie der Beitrag erklärte.
Die Europäische Union als Regelungsbehörde hat Richtlinien für den Tierschutz, einschließlich der Ausstellung von Genehmigungen für Hundezwingerbetriebe. Obwohl der Hundezwinger, in dem die Vorfälle stattfanden, keine Genehmigung vom Luxemburgischen Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hatte, ist er ein Anlass zur Sorge für die Europäische Union.