Die Mieten in den Berliner Landeswohnungsbaugesellschaften sind höher. Bei der Vorstellung der Vereinbarung am Montag erklärte Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gabler (SPD), dass im Rahmen der neuen Kooperationsvereinbarung mit dem Senat künftig jährliche Steigerungen von 2,9 % möglich seien. Es soll ab 2024 gelten, zunächst bis Ende 2027, nach der nächsten Parlamentswahl. Beträgt die Miete eines Mieters hingegen 27 % seines Nettoeinkommens, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung. Bisher lag die Grenze bei 30 %.
Gabler räumte widersprüchliche Ziele ein
Gabler räumte ein, dass die Vereinbarung keine ideale Lösung sei. Es gibt Zielkonflikte. Einerseits braucht es finanziell erfolgreiche Wohnungsbaugesellschaften, die die höheren Kosten für Neubauten, energetische Sanierungen und die Bezahlung von Personal verkraften können. Mieter hingegen haben Zugang zu hochwertigen und bezahlbaren Wohnungen.
Der neue Kooperationsvertrag mit den sechs Landesbetrieben Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM ist eine gute Lösung für die Zukunft. Zusammen besitzen sie rund 358.000 Wohnungen. Gabler sagte, der Wert der jährlichen Mieterhöhung von 2,9 Prozent liege 40 Prozent unter der gesetzlichen Grenze und 20 Prozent unter der von der Housing and Affordable Housing Alliance vereinbarten Grenze.
Wohnungsunternehmen freuen sich über Planungssicherheit
Er verwies darauf, dass Wohnungsbaugesellschaften größere Mieterhöhungen gefordert hätten. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nannte die Vereinbarung ein Bekenntnis zur Bezahlbarkeit.
Jörg Franzen, Vorstandsmitglied der Gesobau und Sprecher der Landeswohnungsbaugesellschaft, sagte, die Einigung sei relativ schnell und nicht lange danach erzielt worden. Zwei Treffen. Die Vereinbarung ist ein Kompromiss, der den Unternehmen Luft verschafft. Seiner Ansicht nach sind steigende Mieten unausweichlich.
Schließlich sollen in den nächsten Jahren mehr als 50.000 neue Wohnungen gebaut werden. Darüber hinaus soll der Wohnungsbestand bis 2045 klimaneutral sein. Offensichtlich war dies nach den Regeln der vorherigen Kooperationsvereinbarung nicht zu erreichen.
In den letzten anderthalb Jahren sind die Baukosten um 20 % gestiegen und auch die Kreditzinsen sind um 20 % gestiegen. Das neue Abkommen sieht notwendige Planungsgarantien für staatliche Unternehmen vor.
Der bisherige Kooperationsvertrag wurde 2017 unterzeichnet. Im vergangenen Jahr wurde außerdem beschlossen, die Mieten für staatliche Betriebe bis zum Jahresende einzufrieren. 2023. Die neue Vereinbarung ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.