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Erhöhter Bedarf an dauerhaften und kontinuierlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Bis August 2026 soll eineganztägige Betreuung an Grundschulen Pflicht werden. Der Verband der Städte und Gemeinden äußert Bedenken hinsichtlich einer Übereilungder Umsetzung. EbenfallsAnliegen sind die Entschädigung von Auszubildenden.

Wenn alle Lehrerpositionen besetzt werden, gibt es ausreichend Vollzeitstellen und erhalten die...
Wenn alle Lehrerpositionen besetzt werden, gibt es ausreichend Vollzeitstellen und erhalten die Praktikanten eine angemessene Vergütung?

- Erhöhter Bedarf an dauerhaften und kontinuierlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Mit Beginn des neuen akademischen Jahres hat es einen Anstieg von Anfragen von lokalen Regierungen, Organisationen und Oppositionsparteien in Rheinland-Pfalz gegeben. Der Städte- und Gemeindebund setzt sich für eine stärkere Verpflichtung im Bereich der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder im Bundesland ein. Meanwhile warnt der Lehrerverband vor der Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbildungsbezahlung, sogar während der Ferien. Die lokale CDU-Fraktion kritisiert hingegen die zahlreichen unbesetzten Lehrstellen.

David Langner, Vorsitzender des kommunalen Spitzenverbandes, erklärte in Mainz, dass die Landesregierung das Recht auf Nachmittagsbetreuung zwar beschlossen hat, aber diese Verantwortung an die Gemeinden delegiert und damit ihre eigenen Pflichten verletzt. Langner argumentierte, dass diese Praxis inakzeptabel ist und die finanzielle und personelle Krise in den Städten verschärfen wird, was die Umsetzung des allgemeinen Rechts auf Nachmittagsbetreuung bis 2026 gefährden könnte. Elternunzufriedenheit sei daher unvermeidlich, betonte er jedoch die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleicher Bildungsmöglichkeiten und erklärte, dass die Umsetzung dieses Rechts eine sorgfältige Planung und Zeit erfordert, die leider fehlt.

Bis August 2026 gilt in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Nachmittagsbetreuung für alle Erstklässler, das sich bis August 2029 auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse ausdehnen wird. Momentan konzentrieren sich die meisten Bundesländer auf die quantitative Ausweitung der Angebote.

Gross, Bildungs-Expertin der CDU-Landtagsfraktion, kritisiert nicht nur die zahlreichen unbesetzten Lehrstellen, sondern auch die Praxis, vollständig ausgebildete Lehrer in Rheinland-Pfalz nach dem frühen Juli in die Arbeitslosigkeit zu schicken und sie für das neue Schuljahr wieder einzustellen. Sie zeigt sich besorgt, dass talentierte junge Lehrer in andere Bundesländer wie Bayern abwandern, das weiterhin Lehrer in Ausbildung unterstützt.

Schwartz, Vorsitzende des Lehrerverbands Rheinland-Pfalz, teilt Gross' Missbilligung dieser Praxis und betont, dass die Vorbereitungszeit während der Ferien ein integraler Bestandteil des Dienstes ist. Sie argumentierte, dass die Sommerferien keine sechs Wochen Freizeit sind und dass Schulbücher und zusätzliche Materialien nicht am ersten Schultag beschafft oder überprüft werden können. Außerdem betont sie, dass Unterrichtsplanung, Koordination und organisatorische Aufgaben erforderlich sind, um einen reibungslosen Übergang ins neue Schuljahr zu gewährleisten.

Die lokale CDU-Fraktion setzt ihre Kritik an der Problematik der unbesetzten Lehrstellen in Rheinland-Pfalz fort. Trotz des bevorstehenden gesetzlichen Rechts auf Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder bis 2026 zeigt sich Gross von der CDU-Landtagsfraktion besorgt über die Praxis, ausgebildete Lehrer während der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken und sie später wieder einzustellen.

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