- Erhöhte Sanktionen für Datenlecks
Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg hat in diesem Jahr eine bemerkenswerte Zunahme von Verwaltungsstrafverfahren verzeichnet. Zwischen Januar und Juli wurden in 14 solchen Fällen insgesamt 130.000 Euro Bußgelder verhängt, wie Thomas Fuchs enthüllte. Im Gegensatz dazu wurden im gesamten vorherigen Jahr nur acht Verfahren abgeschlossen und 2022 wurden 15 bearbeitet.
Die in diesem Jahr unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängten Bußgelder wurden auf eine Vielzahl von Entitäten, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Beamte, verhängt. Verfehlungen umfassen das Nicht-Einhalten von Löschungspflichten, übersehene technische Sicherheitsprobleme in Kundenservice-Systemen, verzögerte Antworten von Inkassobüros und verdeckte Aufzeichnungen von Badezimmeraktivitäten in einem privaten Setting, wie Fuchs mitteilte.
Bußgeld für heimliche Badezimmeraufnahmen
Ein Mann wurde für die Aufzeichnung seiner Nachbarin in ihrem Bad ohne ihre Zustimmung bestraft. Ebenso wurden zwei Polizisten für den Missbrauch offizieller Datenbanken zu persönlichen Zwecken bestraft.
Ein Hotel wurde mit einer Geldbuße von 16.000 Euro belegt, weil es Gast-ID-Informationen ohne rechtliche Grundlage gesammelt und behalten hatte. Eine Marketingfirma wurde mit einer Geldbuße von 11.500 Euro belegt, weil sie ihre Löschungspflichten nicht einhielt und Sicherheitslücken in ihrem IT-System hatte. Ein Logistikunternehmen wurde mit einer Geldbuße von 32.000 Euro belegt, weil es Lieferlisten unsachgemäß behandelt hatte.
Die Zunahme der Verwaltungsstrafverfahren zeigt ein potenzielles Sicherheitsdefizit im Datenschutz auf, da zahlreiche Entitäten nicht den Löschungspflichten und IT-Sicherheitsmaßnahmen entsprochen haben. Das Bußgeld, das auf ein Hotel für das Behalten von Gast-ID-Informationen ohne rechtliche Grundlage verhängt wurde, dient als mahnendes Beispiel für die Folgen eines solchen Sicherheitsdefizits.