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Erfolgreiche Klagen gegen Lehrer: Gericht verbietet Entlassungen

Diejenigen, die über längere Strecken zu einem zeitlich begrenzten Job pendeln müssen, um Lücken zu füllen, sind selten begeistert.

Lehrer sollten nicht einfach Entsendungen an unterversorgte Schulen akzeptieren. Verwaltungsgericht...
Lehrer sollten nicht einfach Entsendungen an unterversorgte Schulen akzeptieren. Verwaltungsgericht München besteht auf transparente Auswahlkriterien.

- Erfolgreiche Klagen gegen Lehrer: Gericht verbietet Entlassungen

Kontroversielle Einsätze von Lehrkräften an unterversorgten Schulen in Nordrhein-Westfalen wurden vom Verwaltungsgericht Münster in zwei Fällen gestoppt. Eilanträge von Grundschullehrern und Gymnasiallehrern waren erfolgreich.

Grundsätzlich sei ein Einsatz zur Gewährleistung des Unterrichtsbetriebs gerechtfertigt, so das Gericht. In diesen konkreten Fällen habe es jedoch "Ermessensfehler" bei der Auswahl der betroffenen Lehrkräfte gegeben.

Das Bildungsministerium betonte jedoch: "Die Möglichkeit, Lehrkräfte für eine begrenzte Zeit einzusetzen, bleibt unabdingbar, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu bieten."

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Aus Sicht des Gerichts hätte die Bezirksregierung Münster unter einheitlichen Kriterien unter allen im Münsterland tätigen Grundschullehrern eine Entscheidung treffen müssen, sofern die Schule mit dem Einsatz auskommen konnte. Diesen Anforderungen sei die Beklagte Behörde nicht nachgekommen.

"Die Aufforderung an die jeweilige Schulleitung, die einzusetzenden Personen zu benennen, durfte nicht dazu dienen, eine Auswahlentscheidung unter einheitlichen Kriterien zu ermöglichen", kritisierte das Gericht. Das teilweise verwendete Losverfahren sei "schon kein geeignetes Auswahlkriterium" gewesen. Ähnliche Kritik gilt für den erfolgreichen Rechtsstreit des Gymnasiallehrers.

Ministerin für Schule und Bildung Dorothee Feller (CDU) präsentierte Ende 2022 ein umfassendes Aktionsprogramm gegen Lehrermangel und Unterrichtsausfall, darunter erweiterte Möglichkeiten für den temporären Einsatz von Lehrkräften an unterversorgten Schulen. Die Lehrergewerkschaften lehnten dies von Anfang an als demotivierende Zwangsmaßnahme ab.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Einsatz von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen zu stoppen, betont die Bedeutung fairer Beschäftigungspraktiken und stellt sicher, dass Lehrkräfte auf der Grundlage einheitlicher Kriterien eingesetzt werden. Das Bildungsministerium betont die Notwendigkeit von Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, um allen Schülern gleiche Bildungschancen zu bieten.

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