- Er wurde erstochen. Der zweite Mordprozess wurde unterbrochen.
Es ist der zweite Prozess für eine getötete Frau vor dem Landgericht Verden, aber das Gericht kommt am ersten Tag nicht sehr weit: Der Vorsitzende Richter verkündete, dass der Prozess bis Dienstag vertagt wird. Zuvor hatte die Verteidigung kritisiert, dass ihnen nicht genug Zeit zur Vorbereitung blieb und sie technische Probleme hatten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ex-Partnerin mit 20 Messerstichen getötet zu haben. Nach einem Berufungsverfahren musste der Fall vor dem Landgericht Verden neu verhandelt werden. Ursprünglich hatte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt.
Mit einem Messer überfallen
Laut der Staatsanwaltschaft trennte sich das Paar im April 2022. Der Angeklagte zog aus ihrer gemeinsamen Wohnung in Bad Fallingbostel (Kreis Heidekreis) aus, angeblich jedoch in eine leere Wohnung im selben Gebäude ein. Von dort aus soll er seine frühere Partnerin heimlich beobachtet haben. Er soll ihr und ihrer Mutter Drohungen geschickt und damit gedroht haben, sie zu töten.
Im August 2022 soll der bulgarische Angeklagte die Frau vor der Wohnung überfallen haben. Er hatte ein 14 Zentimeter langes Messer an seiner Hand mit Klebeband befestigt. Als sie von einem Treffen mit ihrem neuen Freund und ihrem gemeinsamen Sohn zurückkehrte, soll er sie erstochen haben.
Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Frau Pfefferspray dabei, konnte sich aber nicht verteidigen. Sie flüchtete aus dem Treppenhaus ins Freie, wo der Angeklagte sie einholte und weiter stach. Die Frau erlitt 20 Stichwunden und starb noch bevor die Rettungsdienste eintrafen.
Bundesgerichtshof kassiert erstes Urteil
Im Februar 2023 stand der Angeklagte erstmals vor dem Landgericht Verden. Damals äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, sondern ließ durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin bestritt der jetzt 36-Jährige, seine Ex-Partnerin absichtlich verletzen oder töten zu wollen. Er behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben, da die Opfer ihm mit Pfefferspray gedroht habe.
Im März 2023 kam das Gericht zu einem anderen Schluss und verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags. Damals sah die Kammer keine Hinweise auf einen Mord, insbesondere keine Vorbedacht. Die Zivilpartei legte Berufung ein und hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil im Frühjahr, weil der Beweis für das Mordmerkmal des Vorbedachtens nicht ausreichend gewürdigt worden war. Der Fall musste neu verhandelt werden.
Drohende Mordstrafe?
Zu Beginn des neuen Prozesses vor dem Landgericht Verden beantragte der Verteidiger, den Prozess zu unterbrechen. Er kritisierte, dass ihm nicht genug Zeit zur Vorbereitung blieb und er technische Probleme hatte. Das Gericht lehnte den Antrag ab, vertagte den Prozess jedoch auf Dienstag, nachdem die Anklage verlesen worden war. Ein Urteil könnte bis Ende September fallen - dann könnte der Angeklagte auch wegen Mordes verurteilt werden.
Die Bedenken des Verteidigers bezüglich unzureichender Vorbereitungszeit und technischer Probleme könnten schwerwiegende Folgen haben, da bis Ende September ein Urteil gefällt werden könnte - einschließlich einer möglichen Verurteilung wegen Mordes.
Obwohl der Angeklagte die Frau mit einem Messer überfiel und ihr 20 Stichwunden zufügte, führte das ursprüngliche Urteil nur zu einer Verurteilung wegen Totschlags, was zu einer Berufung und schließlich zur Aufhebung durch den Bundesgerichtshof aufgrund unzureichender Berücksichtigung des Vorbedachtselements führte.