Verfassungsrechtler Michael Brenner sagte, das Bundesverfassungsgericht könne frühestens in zwei Monaten endgültig über die Berliner Wiederwahl entscheiden. „Aus Zeitgründen wird das Bundesverfassungsgericht versuchen, in den Hauptfragen relativ schnell zu einer Entscheidung zu kommen“, sagte Brenner dem „Tagesspiegel“ (online). „Ich denke, in etwa zwei bis drei Monaten wird es eine Entscheidung geben.“ Ein Richter in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass Neuwahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar stattfinden können. Eine endgültige Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer vollständigen Wiederholung der gescheiterten Wahlen von 2021 kann erst später erfolgen.
Nach Ansicht Brenners wird das Bundesverfassungsgericht die Sache nicht an die Landesverfassungsgerichte zurückverweisen. “Das glaube ich nicht”, sagte ein Professor für deutsches und europäisches Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena. „Das Bundesverfassungsgericht entscheidet allein und hat auch einen großen Gestaltungsspielraum“, sagte er. „Zum Beispiel können Richter auch Wiederwahlen in nur wenigen Wahlkreisen aufheben, weil sie nicht genügend Beweise für missionsbezogene Fehler gesehen haben.“
Die Nichtaufhebung des Wahltermins vom 12. Februar durch das Bundesverfassungsgericht war nach Ansicht Brenners keine Vorentscheidung. „Aber im Allgemeinen folgen etwa 80 Prozent der Entscheidungen im Hauptverfahren denen im summarischen Verfahren“, sagte er. «Bei der Abwägung der Konsequenzen berücksichtigt der Richter natürlich auch die Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens. Sie können diesen Entscheid also als vorsichtigen Hinweis werten.»