Verfassungsklage - Entscheidung über Brandenburg-Paket wird erst 2024 erwartet
BRANDENBURG Der Verfassungsgerichtshof wird erst nächstes Jahr über eine Klage der AfD-Fraktion um das milliardenschwere Hilfspaket für Brandenburg entscheiden. Ein Sprecher des Verfassungsgerichts sagte der Deutschen Presse-Agentur: „In diesem Jahr sind keine Entscheidungen geplant.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 werde man sicherlich berücksichtigen. Das Potsdamer Landgericht prüft, ob das Karlsruher Urteil Auswirkungen auf den Brandenburg-Plan haben wird, auch wenn es sich nicht um einen Sonderfonds handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Milliardenübertragung des Nachtragshaushalts 2021 an den Klima- und Transformationsfonds, einen Sonderfonds, für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass dem Fonds Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro fehlen. Der Karlsruher Richter entschied außerdem, dass der Staat keine Notkredite für künftige Jahre zurückstellen dürfe. Allerdings tut dies der Bund durch Sonderförderungen, etwa durch Energiepreisobergrenzen, was zu weiteren Löchern im Haushalt führt.
Ein Sprecher des Landesverfassungsgerichts sagte: „Auch wenn es kein Sondervermögen gibt, schließt es nicht aus, aus der Stellungnahme Rückschlüsse auf die Rechtslage in Brandenburg zu ziehen.“
Der Landtag hat für die Jahre 2023 und 2024 den besonderen Ausnahmezustand ausgerufen, um durch das Brandenburg-Paket bis zu 2 Milliarden Euro Neuschulden zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine zurückzuzahlen. Profitieren können beispielsweise Kommunen, Krankenhäuser und Kita-Eltern. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) sagte, die möglichen Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die Regelung würden geprüft. Sie verwies auf den Verfassungsgerichtshof, der eine Klage der AfD-Fraktion zum Hilfspaket in der Hauptklage prüft. Einen Eilantrag lehnte das Gericht im August ab.
Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass der Landtag die derzeitige außergewöhnliche Notlage nicht hinreichend dargelegt hat und warum der Finanzierungsbedarf nicht durch Mittelkürzungen gedeckt werden kann. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Notstandsbeschluss nicht ausgeschlossen, dass der Doppelhaushalt 2023/2024, der die Neuverschuldung des Brandenburger Pakets beinhaltete, in jeder Hinsicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Notstandsschulden unvereinbar sei.
Bundesverfassungsgericht Bekanntmachung zum Haushaltsbeschluss Eilantrag des Landesverfassungsgerichts Brandenburg zum Brandenburger Paket
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Quelle: www.stern.de