Entscheidung: Reichen Sie keine Anträge auf Kindergeld per E-Mail des Anwalts ein
Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts ist die Übermittlung von Kindergeldanträgen an Familienkassen über elektronische Anwaltspostfächer nicht zulässig. Wie das Gericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung mitteilte, hat ein Anwalt in einem beigelegten Rechtsstreit über die E-Mail-Adresse des Anwalts Kindergeldanträge für zwei Kinder bei einer Familienkasse mit sogenannten qualifizierten elektronischen Signaturen eingereicht (Az.: 9 K 39/23). . .
Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob anstelle der notwendigen handschriftlichen Unterschrift auch eine elektronische Signatur der E-Mail-Adresse eines Anwalts verwendet werden kann. Das Gericht wies die Klage ab.
Das Gericht erläuterte, dass für einen schriftlichen Antrag ein persönlich unterschriebenes Dokument erforderlich sei und die Übermittlung per Fax oder Computerfax an die Familienkasse ausreiche. Der Wunsch der Rechtsanwälte, Kindergeldanträge elektronisch über das Anwaltspostfach einreichen zu können, würde eine besondere Antragsform schaffen, die der Berufsorganisation (in diesem Fall der Anwaltschaft) in privaten Angelegenheiten zugute käme.
Nach unserem Verständnis war das Urteil erfolglos. Mit der Berufung befasste sich das Bundesfinanzgericht (III R 15/23).
Quelle: www.dpa.com