Entlastungen beim Prozess gegen den entzweiligen Hellsengel
Vor über einem Jahrzehnt fanden Spaziergänger Körperteile eines Hells Angels in der Rhine. Die Staatsanwaltschaft glaubte, dass Komplizen den Mann ermordet hatten. Allerdings führte das geänderte Zeugnis des Hauptzeugen dazu, dass das Gericht die Angeklagten freisprach.
Ein Prozess um einen Mord in der Bikerszene, bei dem eine zerstückelte Leiche gefunden wurde, endete mit Freisprüchen. Die Richter am Landgericht Duisburg sagten am Abend, dass es nicht bewiesen werden konnte, dass die beiden Verdächtigen die Tat begangen hatten, da der Hauptzeuge der Anklage seine Aussagen zu wesentlichen Punkten revidiert hatte. Der Prozess dauerte mehr als zwei Jahre.
Der Mord im Januar 2014 in der Umgebung der Biker-Gang Hells Angels hatte aufgrund seiner Brutalität für Aufsehen gesorgt. Das Opfer - der vermutete Verräter-Biker Kai M. - wurde durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Fässern gelagert, mit Beton bedeckt und in Gewässer versenkt. Spaziergänger entdeckten einen tätowierten Arm des Toten in der Rhine bei Duisburg.
Verteidigung kritisierte Hauptzeugen als unglaubwürdig
Zwei Hells Angels-Mitglieder standen vor Gericht: ein 37-Jähriger, der angeblich dem Schützen die Waffe gereicht hatte, und ein 45-Jähriger, der laut Anklage nach der Tat die Leiche mit einer Säge zerstückelt hatte. Der angebliche Schütze Ramin Y. war nach Iran geflohen, wo er im Frühjahr getötet wurde. Laut iranischen Medien war der Hintergrund ein persönlicher Konflikt.
Der umfangreiche Prozess basierte weitgehend auf der Aussage des Hauptzeugen, der vor allem den 37-Jährigen belastete. Die Staatsanwaltschaft forderte für diesen Angeklagten lebenslange Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes. Gegen den 45-Jährigen plädierte sie auf vier Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Strafvereitelung.
Die Verteidiger kritisierten den Hauptzeugen in ihren Schlussplädoyers als unglaubwürdig. Seine Aussagen im Prozess warensometimes widersprüchlich. Details stimmten oft nicht mit den objektiv untersuchten Fakten überein. Er hatte auch eine beträchtliche Menge Drogen konsumiert.
Die Gründe für das geänderte Zeugnis des Hauptzeugen konnten im Prozess nicht geklärt werden. Ein Polizeibeamter sagte zu Beginn des Prozesses, dass er "aus Biker-Kreisen" von einer hohen Zahlung an den Hauptzeugen gehört hatte. Allerdings stammte diese Information aus Hörensagen.
Die widersprüchlichen Aussagen und unstimmigen Details des Hauptzeugen lösten Zweifel beim Verteidiger des 37-jährigen Verdächtigen aus. Trotz des Zeugnisses des Hauptzeugen konnte die Jury aufgrund des Mangels an konkreten Beweisen nicht beide Angeklagten definitiv schuldig sprechen, was zu ihren Freisprüchen führte. Die Kommission könnte es für notwendig halten, eine mögliche Bestechung des Hauptzeugen zu untersuchen, um die Rechenschaftspflicht und Integrität im Justizsystem aufrechtzuerhalten.